Frage an Christian Schmidt von Hartmut E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
können Sie Ihr Bundestagsmandat überhaupt noch ausüben, wenn Sie alle "Nebentätigkeiten", wie Aufsichtsratsmitglied Deutsche Bahn AG (frühestens März 2019), selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt, Honorar-Redner und Autor, Vorstandsmitglied bei der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung ausfüllen möchten? Wie oft haben Sie aufgrund Ihrer Nebentätigkeit bei Abstimmungen im Bundestag gefehlt?
Mit freundlichen Grüssen,
H. E.
Sehr geehrter Herr E.,
Ihre Frage zu den in Aussicht genommenen Nebentätigkeiten kann ich mit Abstand auch gerne beantworten: Nicht alle von mir in meinen Antrag an die Bundesregierung gem. § 6a BMinG genannten Aufgaben habe ich realisiert, weitere (ehrenamtliche) sind dazugekommen. Alle bewegen sich in einem zeitlichen Rahmen, der die Mandatsausübung nicht beeinträchtigt.
Wegen Nebentätigkeiten habe ich soweit erinnerlich keine namentliche Abstimmungen versäumt. Die anderen wenigen Abwesenheiten lassen sich (mit förmlicher Entschuldigung) auf gesundheitliche Gründe oder Absenzen in Wahrnehmung meiner politischen und parlamentarischen Arbeit in Berlin oder Brüssel zurückführen. Eine Abstimmung habe ich -soweit erinnerlich- versäumt, weil ich an einem parlamentarisch-politischen Termin in Berlin teilgenommen habe, aber durch Verkehrsstau das Reichstagsgebäude nicht mehr rechtzeitig erreicht habe.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt