Frage an Christian Schmidt von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
seit April 2003 betreibe ich ein kleines Dienstleistungsunternehmen.
Von Anfang an war es schwierig Mitarbeiter zu finden , was u.a. daran liegt, daß wir fast das ganze Jahr im Freien / körperlich arbeiten.
Jetzt ist es wirklich, wirklich schlimm.
Wir suchen seit Gründonnerstag 2 Helfer im Gartenbau. Anforderungsprofil; man muß den Wunsch haben zu arbeiten und in Ludwigshafen mobil sein ( auch gerne mit Bus / Bahn / Rad ).
Von der ARGE bekam ich in fast 3 Monaten etwa 15 Vermittlunsvorschläge. beworben hat sich genau 1 Herr, der sofort klar stellte; er bewirbt sich , weil das Amt ihn zwingt – arbeiten wird er nicht.
Gleiche Erfahrungen machen alle Arbeitgeber, die ich kenne – gleich ob Personalchef im Großbetrieb oder Inhaberin einer kleinen Reinigungsfirma.
( Diese Frau schließt ihre Unternehmung, weil sie den Kunden nicht mehr seriös bedienen kann. )
Meine Erfahrung ich; wenn ein Bewerber tatsächlich die Arbeit auf nimmt bricht er sich zwischen 4.25 Arbeitsstunden und fünf Wochen ab. Diese Menschen brauchen zu kündigen oder Kündigungsfristen ein zu halten.
Man verschwindet einfach, ist auch telefonisch oder an der Haustür nicht erreichbar.
Klar sollen in unserem Sozialstaat alle Menschen menschenwürdig leben können. Da beinhaltet; Wohnung, Tapeten; Farben, alle Möbel, Lebensunterhalt, Kleidung, Zahnersatz, Massagen, Teilhabe an Kino, Theater, Sport. u.v.m.
Warum muß das ohne jede Gegenleistung geboten werden ?
Wie stellen Sie sich zu der These:
daß der nicht arbeitende Teil der Bevölkerung Rechte und Ansprüche hat, die der arbeitende Teil mittels Pflichten und ( im Fall von Arbeitgebern ) Auflagen bedient werden muß ?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie ausgehend von den Erfahrungen mit Ihrem Dienstleistungsunternehmen die grundsätzliche Frage nach den Ansprüchen bzw. Pflichten von Arbeitslosen aufwerfen.
Ihren Ärger über unzuverlässige Bewerber und Angestellte in Ihrem Unternehmen kann ich gut nachvollziehen.
Wer staatliche Leistungen in Form von Arbeitslosengeld in Anspruch nimmt, hat zugleich bestimmte Pflichten. Er muss sich selbstständig um einen Arbeitsplatz bemühen bzw. nach Aufforderung von Seiten der Arbeitsagentur sich auf eine freie Stelle bewerben.
Kommt er diesen Pflichten nicht nach, droht ihm eine Kürzung der Unterstützungsleistung. Diese muss nach der Beurteilung des Einzelfalls bemessen werden. Sie kann für die Betroffenen zu schmerzlichen Einbußen führen, ist aber gerechtfertigt, um zum Beispiel der von Ihnen geschilderten mitunter mangelnden Motivation zur Aufnahme einer Arbeit zu begegnen.
Da, wie Sie auch darstellen, der Sozialstaat jedem Menschen einen minimalen Lebensstandard garantieren will und soll, kann diese Sanktion allerdings auch nicht bis zur letzten Konsequenz eingesetzt werden. Am Ende bleibt es die Entscheidung des Betroffenen, wie er mit möglichen Leistungskürzungen umgehen will.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB