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Frage von Elisabeth K. •

Frage an Christian Schmidt von Elisabeth K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Können Sie mir folgenden Passus des Koalitionsvertrages erklären? Wurde nicht eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen vereinbart, wie uns dies in den Medien vermittelt wurde:

"Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen."
entnommen aus dem Koalitionsvertrag Seite 104

Ich lese hier definitiv das Gegenteil von einer Obergrenze :(

Mit freundlichen Grüßen

E. K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kister,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie stellen eine Frage zur Obergrenze. Richtigerweise zitieren Sie den entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag, der sowohl die europäische Dimension aufzeigt als auch auf eine Einschränkung des Zugangs humanitärer Schutzsuchender hinweist.

So haben wir im Deutschen Bundestag im ersten Halbjahr dieses Jahres für den Familiennachzug zu den bereits hier ansässigen Schutzsuchenden, die seit Mitte März 2016 als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt worden sind, eine Lösung beschlossen, die unseren teils stark belasteten Kommunen entgegenkommt und zugleich dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie Rechnung trägt: Ab dem 1. August 2018 ist der bisherige Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten abgeschafft. Zugleich erhalten bis zu 1.000 Familienangehörige pro Monat aus humanitären Gründen die Möglichkeit zum Nachzug nach Deutschland. Bei der Auswahl werden erbrachte Integrationsleistungen berücksichtigt.

Mit diesen Bestimmungen wählen wir einen Weg zwischen gebotener Humanität, der wir uns insbesondere auch als Partei mit christlich-sozialem Anspruch verpflichtet fühlen, und Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung.

Auf europäischer Ebene hat Bundeskanzlerin Merkel auf dem EU-Gipfel wichtige Änderungen der europäischen Flüchtlingspolitik erreicht:

So werden im Mittelmeer aufgegriffene Migranten nicht mehr automatisch nach Europa gebracht werden, sondern möglichst in Nordafrika unterkommen. Damit soll das Geschäftsmodell der Schleuser zerschlagen und dem Sterben im Mittelmeer ein Ende bereitet werden. Auch sollen Asylbewerber ihr Aufnahmeland in Europa nicht beliebig aussuchen dürfen. Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, sollen dann in dieses Land zurückverwiesen werden können. Der Masterplan Migration von Bundesinnenminister Seehofer bietet hierfür die Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB