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Frage von Rene M. •

Frage an Christian Schmidt von Rene M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie sieht es mit der Rechtsstaatlichkeit bei den Abgeordneten aus? Werden Sie als Abgeordneter die Bundesregierung eindringlich darauf hinweisen, wenn diese ganz offensichtlich nicht nach den prinziepien des Rechtsstaates handelt?

Konkret möchte ich hier den aktuellen Fall Skripal nennen. Da die B.-Reg. nach Deutschenrecht handelt, frage ich mich, wie die B.-Reg. die Ausweisung von russischen Diplomaten anweisen kann, wenn es noch nicht bewiesen ist und erst recht noch kein Urteil dazu gibt. Das Argument des fehlens einer „anderen plausiblen Erklärung“ befreit nicht oder rechtfertig nicht die Aufhebung rechtsstaatlicher prinziepien. In diesem Fall die Unschuldsvermutung: Jede Person (auch juristische Person: hier der Staat die Russische Föderation), die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Ich möchte anmerken das ein Täter bei der Begehung einer Straftat immer das interesse hat, dass die Tat gar nicht oder nicht korrekt Aufgeklärt wird. Beim letzteren spricht man von einer Inzienierung die es so aussehen lässt, das jemand anderes der Täter ist. Gerade deshalb ist die Unschuldsvermutung so wichtig in einem Rechtsstaat.

Daher meine eindringliche frage: Werden Sie die B.-Reg. auf den verstoß der Rechtsstaatlichen prinziepien eindringlich hinweisen? Gegebenenfalls mit anderen Abgeordneten zusammen? Wie kann man einen erneuten verstoß gegen den Rechtsstaat von Seiten der B.-Reg. verhindern?

Wie lässt sich das zeitgleiche Ausweisen von rus. Diplomaten von Frankreich, Polen, Tschechien und Deutschland mit einer unabhängigen (das heißt nicht von Außen bestimmten) B.-Reg. erklären? Es ist unwahrscheinlich, dass die genannten Länder am selben Tag ihre Rechtsstaatlichkeit in diesem konkreten Fall "vergessen" haben. Sollten Sie nicht der richtige Ansprechpartner für meine genannten Fragen sein, möchte ich Sie Bitten die Fragen an den/die ensprechenden Ansprechpartner weiter zu leiten mit gleichzeitiger Kopie an mich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich auf die aktuelle internationale Situation im Fall Skripal beziehen.

Die Vergiftung des ehemaligen Agenten Sergej Skripal und seiner Tochter ist ein schwerwiegender Vorgang, der die diplomatischen Beziehungen zwischen Russland den EU-Mitgliedstaaten in einem hohen Maße belastet. Hinsichtlich der Aufklärung des Vorfalls müsste Russland, auf dessen Gebiet das Nervengift Nowitschok zu Sowjetzeiten ursprünglich entwickelt wurde, das größte Interesse an einer Aufklärung haben. Dies gilt vor allem auch für die Information, wo dieser Stoff noch existiert und wer ihn in den Händen hat. Dass es sich um das Nervengift handelt wurde nach den Erkenntnissen der britischen Regierung von der Organisation für den Verbot von Chemiewaffen (OPCW) bestätigt.

Die russische Regierung hat bislang wenig Motivation gezeigt, zur Aufklärung beizutragen. Die verfügbaren Erkenntnisse lassen eine russische Verantwortung hingegen für höchstwahrscheinlich erscheinen.

So ist die Anwendung auch schärferer diplomatischer Mittel, wie sie von den EU-Staaten vorgenommen wurde, in dieser Situation die angemessene Reaktion.

Die Ausweisung von Diplomaten ist entgegen Ihrer Vermutung völkerrechtlich ohne Angabe von Gründen zulässig (Art. 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961, 1966 in Kraft getreten) und stellt keine strafrechtliche Verurteilung dar. Deswegen geht Ihre Auseinandersetzung mit der im Strafrecht tatsächlich bestehenden Unschuldsvermutung am Thema vorbei.

Solche eine (auch zwischen mehreren Staaten abgestimmte) Entscheidung ist ein diplomatisches Zeichen des Missfallens und ein Hinweis auf eine bestehende Belastung der Beziehungen. Sie war im vorliegenden Fall völkerrechtlich in Ordnung und m.E. auch richtig und angemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt, MdB