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Frage von Anton H. •

Frage an Christian Schmidt von Anton H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Geehrter Herr Schmidt,

in der Sendung Frontal21 am 13.02.2018 um 21.00 Uhr im ZDF wurde über die nach wie vor zu geringen Kastenstände in der Schweinehaltung berichtet.
Ich sehe die Notwendigkeit, da ich juristischer Laie bin, von Staatsanwälten überprüfen zu lassen, ob durch das Unterlassen, flächendeckend die mit dem Tierschutz und der Humangesundheit übereinstimmenden und erforderlichen Kastenstände durchzusetzen, strafrechtliches Verhalten von Politikern (wie z.B. Bundesminister, Landesminister, Landräte und Bürgermeister), Beamten und Angestellten von Behörden (wie z.B. Veterinären / Behördenmitarbeitern) und Justizbediensteten (wie z.B. Staatsanwälte) vorliegt.

An wen sollte ich mich Ihrer Meinung nach diesbezüglich wenden?

Die gleiche Frage bezieht sich auch auf den weiterhin überdimensionierten Einsatz von Medikamenten (vor allem Antibiotika) in der Tierhaltung.

Besten Dank!

H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

für Ihre Anfrage vom 13. Februar 2018 zur Kastenstandhaltung von Sauen sowie zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung danke ich Ihnen.

Wie Sie bin auch ich der Auffassung, dass die Kastenstandhaltung von Sauen im Hinblick auf Größe und Beweglichkeit aus Gründen des Tierschutzes problematisch sein kann. Um den Tierschutz für die Sauen zu verbessern, sollen die Vorschriften zum Kastenstand daher neu geregelt werden und die Standzeit im Kastenstand deutlich reduziert werden. Allerdings können Lösungen, auch im Sinne des Tierschutzes, nur nachhaltig sein, wenn sie für die Landwirte ökonomisch umsetzbar und verkraftbar sind und weitere Strukturbrüche vermieden werden. Insoweit orientieren wir uns auch an Lösungen, wie sie in anderen Mitgliedstaaten zum Beispiel den Niederlanden, Dänemark oder Österreich gefunden wurden. Derzeit findet ein konstruktiver Dialog mit den Bundesländern statt, mit dem Ziel, dem Bundesrat möglichst schnell eine deutlich verbesserte Verordnung zur Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen zuleiten zu können.

Für den Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Anforderungen in Deutschland sind grundsätzlich die Behörden der Länder zuständig. Ihnen obliegen die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben und die Verfolgung und Ahndung von Verstößen. Amtliche Kontrollen sind regelmäßig, auf Risikobasis und mit angemessener Häufigkeit durchzuführen.

Ich teile Ihre Auffassung, dass Medikamente in der Tierhaltung nur restriktiv eingesetzt werden sollen. Antibiotika dürfen nur nach tierärztlicher Diagnose und Verschreibung zur Behandlung von erkrankten Tieren angewendet werden. Sowohl ein Einsatz als Wachstumsförderer als auch zur routinemäßigen Prophylaxe sind unzulässig. Weiterhin gibt es seit vielen Jahren sehr strikte Vorschriften über deren Einsatz bei Tieren mit umfangreichen Nachweispflichten. Antibiotika werden beim Tier – analog zum Menschen – grundsätzlich nur nach tierärztlicher Verschreibung eingesetzt. Dafür muss eine sog. Indikation (beispielsweise eine bakterielle Infektion) vorliegen, die vorher durch den Tierarzt festgestellt wurde.

Die Bundesregierung hat mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes das Antibiotikaminimierungskonzept auf den Weg gebracht, das den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung besonders streng reguliert. Dies habe ich erfolgreich mit einer Verordnung in Realität überführt. Der Antibiotikaeinsatz geht seitdem deutlich zurück. Außerdem sind strengere Regelungen zum Umgang mit Antibiotika bei Tieren als bisher in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken, die am 28. Februar 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 1. März 2018 in Kraft tritt, vorgesehen.

Ein verantwortungsbewusster und zielführender Einsatz von Antibiotika nach tierärztlicher Diagnose muss in der Tierhaltung grundsätzlich aber zulässig sein, um die Gesundung der erkrankten Tiere und den Tierschutz sicher zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister