Frage an Christian Schmidt von Nadine J. bezüglich Familie
Warum werden Diäten der Abgeordneten um so viel erhöht aber Kindergeld nur um 2 Euro ? Schämen sie sich da nicht den Bürgern ins Gesicht zu schauen ?
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten.
Der kürzlich getroffene Beschluss sorgt dafür, dass wir uns bei der Abgeordnetenentschädigung auch in dieser Wahlperiode an dem Vorschlag der unabhängigen Kommission von Sachverständigen orientieren, die genau für diese Frage im März 2013 dem Bundestag ihre Empfehlungen unterbreitet hat.
Die Kommission kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich die Abgeordnetenentschädigung künftig genauso wie die Verdienstentwicklung der ca. 35 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland entwickeln soll und zwar, wenn die durchschnittliche Vergütung steigt oder auch wenn der Durchschnittsverdienst sinkt. Das heißt: Die Kommission empfahl, dass nur wenn die Löhne und Gehälter in Deutschland steigen, dann auch die Abgeordnetenentschädigung steigen soll.
Diesen Vorschlag hat der Bundestag in der letzten Wahlperiode als Gesetz beschlossen und gleichzeitig geregelt, dass jeder neu gewählte Bundestag innerhalb von 3 Monaten entscheiden muss, ob auch er diese Regelung weiter anwenden oder die Diätenanpassungen auf andere Weise regeln will. Damit bildet der Vorschlag der unabhängigen Kommission bei der Frage der Abgeordnetenentschädigung genau die Gehaltsentwicklung in Deutschland ab.
Wir hatten zu dem Vorschlag der unabhängigen Kommission in der vergangenen Wahlperiode zudem eine große öffentliche Anhörung mit weiteren Sachverständigen und ein ausgiebiges Gesetzgebungsverfahren. Die Entscheidung für diese Neuregelung wurde breitest möglich diskutiert und am Schluss mit namentlicher Abstimmung beschlossen.
Wir wollen an dieser intensiv beratenen und uns empfohlenen Regelung festhalten und haben deshalb den dafür notwendigen Beschluss gefasst.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich seither an der Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht und auch das ist angemessen und vor allem sachgerecht. Bundestagsabgeordnete sind wie Bundesrichter weisungsfrei und treffen Entscheidungen mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet. Genau deshalb steht diese Orientierungsgröße auch seit 1995 bereits im Gesetz, auch wenn wir sie tatsächlich erst in der letzten Wahlperiode erreicht haben.
Die CDU/CSU hat sich bei den kürzlich abgehaltenen Sondierungsgesprächen mit der SPD ausdrücklich für mehr Unterstützung für Familien ausgesprochen, insbesondere auch hinsichtlich des Kindergeldes. Als Ergebnis haben wir durchgesetzt, dass das Kindergeld als bewährte und wirksame Leistung für Familien in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöht werden soll. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister