Frage an Christian Schmidt von Erwin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Schmidt
Im Grundgesetz steht Artikel 3 Absatz 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich !
Ich greife mal den Fall Petra Hinz auf: SPD Politikerin , über 11 Jahre hinweg,mit einem gefälschtem Lebenslauf.
Beweislink: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/gefaelschter-lebenslauf-spd-bundestag-petra-hinz-mandat-ruecktritt
11 Jahre mit vollen Bezügen, (aufgeflogen) volle Pension und Recht auf Abfindung.
Es erfolgten mehrere Anzeigen gegen diesen Amtsmissbrauch,
Beweislink: http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/hat-sich-petra-hinz-mit-dem-falschen-lebenslauf-strafbar-gemacht-aid-1.6162144
Meine Frage ist: Warum werden Politiker nach Amtsniederlegung und Immunitätsverlust für solche Straftaten nicht zur Rechenschaft gezogen, sondern noch mit Pensionen und Abfindungen belohnt?
Mit freundlichen Grüßen
E. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage, die sich auf die finanziellen Ansprüche von Bundestagsabgeordneten und die Strafbarkeit falscher Angaben im Lebenslauf bezieht. Konkret sprechen Sie den Fall der ehemaligen Abgeordneten Petra Hinz an.
Frau Hinz war 11 Jahre lang Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Für diese Zeit erhielt sie die Aufwandsentschädigung (Diäten), die allen Abgeordneten für ihre Arbeit zusteht. Ebenso verhält es sich hinsichtlich des Erwerbs von Pensionsansprüchen.
Die Überprüfung der Strafbarkeit falscher Angaben zu Ausbildungsabschlüssen ist Sache der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. Hier hat die zuständige Staatsanwaltschaft Essen das Verfahren gegen Frau Hinz nicht weiterverfolgt. Nach ihrer Einschätzung lag keiner der Straftatbestände hinsichtlich des unbefugten Führens eines Titels vor. Insofern ist die Angelegenheit auch nicht als Straftat zu werten.
Zum Bundestagsabgeordneten kann jeder gewählt werden, gleich ob er Hochschulprofessor oder ungelernte Kraft ist. Ein Abgeordneter repräsentiert keine Berufsgruppe, sondern die Bürger in ihrer Vielfalt.
Nichtsdestotrotz bleibt es höchst problematisch, dass eine Abgeordnete des Deutschen Bundestages über Jahre hinweg grundsätzlich falsche Angaben zu ihrer Ausbildung gemacht hat. Hier hat Frau Hinz die Konsequenz gezogen und ist von ihrem Mandat zurückgetreten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister