Frage an Christian Schmidt von Hans-Joachim M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Verstehen Sie unter Demokratie Dinge im Alleingang zu entscheiden? Warum wird das Volk nicht zu solch wichtigen Themen befragt? Der Volksentscheid funktioniert in der Schweiz seit Jahren.
Und das hier wichtige Fragen in Copy-Paste-Manier von einem Ihrer Untergebenen beantwortet werden, zeigt doch eindeutig, wieviel Ihnen am deutschen Bürger liegt.
M.
Sehr geehrter Herr Meyer,
die unmittelbare Demokratie in der Schweiz ist eine sehr interessante, aber nicht komplett übertragbare Entscheidungsform. In Deutschland, namentlich in meinem Heimatland Bayern, gibt es auf Ebene der Kommunen und der Bundesländer ebenso solche Elemente, so das Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene und Volksbegehren und Volksentscheid aus Ebene des Freistaats. Nicht alle Themen der Entscheidung oder Gesetzgebung sind dem unterworfen. Das Zulassungsverfahren für Arzneimittel, aber auch Pflanzenschutzmittel, sind fachspezifische Verfahren wissenschaftlicher Expertise, das nur auf der letzten Ebene im Streitfalle politisch entschieden wird ("Komitologie"). Im Kern muss es wissenschaftsbasiert bleiben. Übrigens ist auch in der Schweiz das Zulasssungsverfahren für Arzneimittel, Impfstoffe oder eben auch Pflanzenschutzmittel so geregelt, dass eine Fachbehörde, z.B. das Bundesamt für Landwirtschaft entscheidet. Gegen die Entscheidung ist der Klageweg gegeben. Man stelle sich vor, dass über die Sicherheit eines Impfstoffs zukünftig in einem Bürgerentscheid Regelung stattfindet. Das hielte ich nicht für gut.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB