Frage an Christian Schmidt von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Die Kuwait Air nimmt nach eigenen Angaben weltweit keine Bürger Israels mit. Auch Iran Air verhält sich so. Diese Länder unterhalten zu Israel keine diplomatischen Beziehungen, wollen den Staat auch nicht anerkennen und würden ihn lieber heute als morgen vernichten.
Deutsche Frauen, de einen Iraner heiraten, bekommen mit der Eheschließung auch die iranische Staatsangehörigkeit, ob sie diese will oder nicht und unser Staat kann dagegen nichts unternehmen, weil er nicht in fremde Hoheitsrechte eingreifen kann.
Ich habe inzwischen erfahren, dass man aus Dänemark u. Schweden auch nicht als Israeli befördert wird. Interessehalber fragte ich in Frankfurt an und mir wurde mitgeteilt, dass da, wo die Fluglinie Landegenehmigung habe, kein Israeli mitgenommen wird.
Auf Grund welcher Gesetze wollen Sie in die Hoheitsrechte anderer Staaten eingreifen, die miteinander keine diplomatischen Beziehungen pflegen?
Wenn Kuwait auf die Landeerlaubnis für die USA verzichtet, glauben Sie, dass man sich Ihren Wünschen beugt? Die USA haben für Bürger einiger muslimischer Staaten ein Einreiseverbot verhängt. Darf sich die LH dem Verbot widersetzen? Wenn nein, warum nicht? Können Muslime dann auch in Deutschland wg. Diskriminierung klagen?
Sehr geehrte Frau U.,
sie hatten sich in einer konkreten Frage an mich wohl in meiner damaligen Funktion als Bundeminister für Verkehr und digitale Infrastruktur gewendet. Diese Frage solle auf anderem Wege beantwortet sein.
Grundsätzlich sollte der Flugverkehr diskriminierungsfrei sein. Deswegen kann nur dann die Mitreise eines Passagiers verweigert werden, wenn er im Zielland nicht einreisen darf. Diese Fragen sind aber Teil der hoheitlichen Entscheidungen der jeweiligen Länder. Dass man "nicht als Israeli befördert wird" geht deswegen schon mal nicht. Nur wenn der Passagier in ein Zielland reisen will, in das er als israelischer (oder anderer Staatsbürger) nicht einreisen kann, wäre keine Beförderung verpflichtend. Deswegen können selbstverständlich grundsätzlich auch israelische oder iranische Staatsbürger z.B. mit skandinavischen Fluglinien fliegen. Für den konkreten aktuellen Stand bitte ich Sie sich an das Auswärtige Amt zu wenden!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt