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Frage von Andrea S. •

Frage an Christian Schmidt von Andrea S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmidt,

meine Frage betrifft auch den Umweltschutz.

Sie haben bei der Abstimmung für die weitere Zulassung von Glyphosat gestimmt. Warum?

Glyphosat, genauso wie viele weitere Pestizide und Insektizide, schädigt nachweislich die Umwelt. Da ist es m.E. eher nebensächlich, ob Glyphosat krebserregend ist oder nicht.

Auf wikivisually. com habe ich folgendes gelesen:

Der Umweltschutz ist im Grundgesetz (GG) Artikel 20 a als Staatsziel verankert. Umweltschutz hat mehrere Funktionen und Prinzipien. Er beugt Beeinträchtigungen vor (Prävention), drängt sie zurück (Repression) und stellt Naturressourcen auch wieder her, soweit das möglich ist (Reparation). Ihre Verursacher sollen Verantwortung für den Umgang mit der Umwelt übernehmen (Verursacherprinzip) und ihre Nutzung nicht zu einseitigem Vorteil erfolgen (Kooperationsprinzip).

Damit ist m.E. Ihr Ja zur Verlängerung des Glyphosateinsatzes doch gegen das Umweltgesetz, oder nicht?

Ich bin auf Ihre Antworten gespannt.

Mit freundlichen Grüßen

A. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift an Bundesminister Schmidt. Gern weise ich Sie auf das ausführliche Statement von Herrn Bundesminister Schmidt zur Entscheidung vom 27.11.2017 über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat hin, welches Sie über den folgenden Link auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abrufen können: www.bmel.de/SharedDocs/Interviews/O-Toene/17-11-27-Glyphosat.html

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Susanne Froelich

Mitarbeiterin

Abgeordnetenbüro Christian Schmidt MdB
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft