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Christian Schmidt
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Frage von Irmgard R. •

Frage an Christian Schmidt von Irmgard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schmidt!

Ich hörte, dass in der EU keine weiteren Naturheilmittel mehr zugelassen werden. Stimmt diese Darstellung und warum?

Warum werden alternative Heilmethoden, etwa Ayuverda oder die alte chinesische Medizin und nachweislich hilfreiche Naturheilmittel m.W. nicht von den Kassen übernommen? Was plant Ihre Partei hierzu? Warum gibt es z.B. die Traditional Herbal Medicial Product Directive, die laut diesem Bericht die Anwendung alternativer Heilmethoden-und mittel stark einschränkt:

http://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/eu-richtlinie-thmpd-das-aus-fur-heilpflanzen-und-naturheilmittel

Will die EU und die Politik so in Wahrheit die Pharmalobby unterstützen?

Ist Ihre Partei dafür, dass Lebensmittel, Medikamente usw. ohne gefährliche E-Stoffe, Zusatzstoffe, Geschmacksverstärker usw. hergestellt werden müssen? Und warum ist Glyphosat noch erlaubt? Müsste es nicht so sein, dass im Zweifel ein Verbot wirksamer ist als gegensätzliche Studien bzw. die Gewichtung dieser?

Laut Wikipedia steht Kuhmilch im Verdacht Diabetes, Krebs, Parkinson usw. auszulösen:

http://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/eu-richtlinie-thmpd-das-aus-fur-heilpflanzen-und-naturheilmittel

Warum wird nicht vor Kuhmilch gewarnt? Sind Sie dafür, dass man sie an Schulen verteilt?

Mit freundlichen Grüßen

I. R.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne nehme ich wie folgt Stellung zu den einzelnen Punkten:

1. Ich hörte, dass in der EU keine weiteren Naturheilmittel mehr zugelassen werden. Stimmt diese Darstellung und warum?

Sie sprechen wahrscheinlich eine Richtlinie (2004/24/EG) aus dem Jahr 2004 an. Hintergrund der Richtlinie war es einheitliche Standards innerhalb des Binnenmarkts hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel zu haben. Die Richtlinie besagt aber nicht, welche Naturarzneien in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden können. Sondern sie zielt vielmehr darauf ab, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um in Verkehr gebracht werden zu dürfen, unter anderem um sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
In Deutschland können bereits seit einiger Zeit – im Rahmen von Modellprojekten, Satzungsleistungen und Selektivverträgen – Naturheilmittel und Naturheilverfahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Damit tragen wir dem Interesse der Patientinnen und Patienten Rechnung, die die Naturheilmedizin als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ansehen. Welche Leistungen der medizinischen Versorgung hingegen regelhaft von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. An diesem System wollen wir festhalten.

2. Warum werden alternative Heilmethoden, etwa Ayuveda oder die alte chinesische Medizin und nachweislich hilfreiche Naturheilverfahren nicht von den Kassen übernommen?

Für CDU und CSU ist die Evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass die Naturheilmittel und die Naturheilmedizin für einige Patientinnen und Patienten eine große Bedeutung haben. CDU und CSU werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Wir werden uns daher auch weiterhin für Bonus-Modelle, Wahl- und Selbstbehalttarife einsetzen. Diese geben den Versicherten die Möglichkeit, über den bisherigen Versorgungsumfang hinaus Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, hinzuzuwählen. Damit wollen wir dem Wunsch vieler Versicherter Rechnung tragen, Leistungen der Naturheilmedizin zu Lasten einer Krankenkasse abrechnen zu können. Die Existenzgrundlage der freien und selbständigen Heilpraktiker bleibt gesichert.

3. Ist Ihre Partei dafür, dass Lebensmittel, Medikamente usw. ohne gefährliche E-Stoffe, Zusatzstoffe, Geschmacksverstärker usw. hergestellt werden müssen?

Alle Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Das gilt auch für Importprodukte. Die Sicherheit gewährleisten Lebensmittelkontrollen, die richtige Kennzeichnung von Lebensmitteln und eine hohe Transparenz bei Zusatzstoffen in Lebensmitteln.

Ich setze mich dafür ein, dass die für Lebensmittelsicherheit zuständigen privaten und öffentlichen Stellen besser vernetzt werden – regional, national, EU-weit und global. Im Nachgang zum Fipronil-Geschehen habe ich zusammen mit meinen Kollegen aus Frankreich, Österreich, Belgien und den Niederlanden Vorschläge zu einer effizienteren Zusammenarbeit auf EU-Ebene vorgelegt.

Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift ausdrücklich zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen sind. Die Zulassung wird nur dann erteilt, wenn die Unbedenklichkeit des Stoffes und seiner Anwendung erwiesen sind. Wenn notwendig, werden Verwendungsbeschränkungen bei der Zulassung eines Stoffes festgelegt, d. h. ein Lebensmittelzusatzstoff darf nur bei der Herstellung von bestimmten Lebensmitteln und/oder nur in begrenzter Menge eingesetzt werden.
Die Zulassung und Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist in der Europäischen Union (EU) durch die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe einheitlich geregelt. Bevor die Europäische Kommission über einen Antrag zur Zulassung eines Lebensmittelzusatzstoffes entscheidet, wird der Stoff aus wissenschaftlicher Sicht durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority - EFSA) gesundheitlich bewertet. An die für die gesundheitliche Prüfung herangezogenen Unterlagen und Daten über toxikologische Untersuchungen werden hohe Anforderungen gestellt.

Die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) stellt bei Lebensmitteln in Fertigpackungen sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich anhand der Angaben auf dem Etikett über die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendeten Zutaten informieren und ihre Kaufentscheidung entsprechend treffen können. Nach diesen Vorschriften sind die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung anzugeben. Aus der Zutatenliste ist somit grundsätzlich ersichtlich, ob einem Lebensmittel bei der Herstellung Lebensmittelzusatzstoffe zugesetzt wurde. Lebensmittelzusatzstoffe werden grundsätzlich durch die Angabe ihrer Klasse (z. B. „Konservierungsstoff“), gefolgt von der Bezeichnung (z. B. „Benzoesäure“) oder der E-Nummer (z. B. „E 210“) im Zutatenverzeichnis angegeben.
Mein Ziel ist es, den bestehenden Rechtsrahmen für klare und verständliche Verbraucherinformation zu optimieren, sowohl bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln als auch bei der Werbung. Qualität soll erkennbarer, Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor Irreführung geschützt werden.

4. Warum ist Glyphosat noch erlaubt? Müsste es nicht so sein, dass im Zweifel ein Verbot wirksamer ist als gegensätzliche Studien bzw. die Gewichtung dieser?

Die Kriterien für die Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sind auf europäischer Ebene festgelegt. Als Bedingung für die Genehmigung gilt unter anderem, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren oder das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dies gilt auch für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat.
Die gesundheitliche Risikobewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat durch die zuständigen Fachleute ist abgeschlossen. Insgesamt wurden mehr als 1.000 Studien alleine in diesem Bereich bewertet. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung des Wirkstoffs sehen die Wissenschaftler der nationalen und europäischen Behörden keine Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.

Auch der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stellt fest, dass der Wirkstoff Glyphosat nach EU-Chemikalienrecht nicht als krebserregend einzustufen ist. Die Bewertung des Ausschusses bestätigt im Ergebnis die der deutschen Behörden (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA, Bundesinstitut für Risikobewertung – BfR, Umweltbundesamt – UBA).

Dies steht im Einklang mit den Bewertungen der übrigen europäischen, internationalen und nationalen Organisationen, die für Pflanzenschutzmittel zuständig sind. Dazu gehören insbesondere die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der gemeinsame Ausschuss für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Welternährungsorganisation (FAO) sowie die Fachbehörden in den USA, Canada, Japan, Neuseeland und Australien. Die Monografie der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) wurde von der Europäischen Chemikalienagentur hingegen nicht bestätigt.

Die Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat ist gemäß Verordnung (EU) 2016/1056 der EU-Kommission vom 29. Juni 2016 verlängert. Die Genehmigung gilt bis zum 15. Dezember 2017. Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am Grundsatz, sachliche Entscheidungen auf Basis wissenschaftlich belastbarer Erkenntnisse zu treffen, weiterhin festhalten wird und dass der Schutz der menschlichen Gesundheit für uns an erster Stelle steht.

5. Warum wird nicht vor Kuhmilch gewarnt? Sind Sie dafür, dass man sie an Schulen verteilt?

Das Ziel meiner Ernährungspolitik ist, einen gesund erhaltenden Ernährungs- und Lebensstil zu fördern und qualifizierte Ernährungsbildung zu ermöglichen. Die Essensauswahl soll nicht verordnet werden, sondern jeder soll ermutigt werden, sich gesünder und ausgewogener zu ernähren.

Mit dem von mir initiierten Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) wurde eine zentrale Einrichtung für die Ernährungskommunikation geschaffen. Für alle, die schnell und zuverlässig Tipps für eine gesunde Ernährung suchen, ist das BZfE der erste Ansprechpartner: von den ersten 1 000 Lebenstagen bis ins hohe Alter. Mit dem BZfE werden die vorhandenen Kompetenzen im Ernährungsbereich gebündelt und die zielgruppenorientierte Ernährungskommunikation des Bundes wird gestärkt.

Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Milch sind Ergebnis weltweiter intensiver Forschungs¬arbeit basierend auf modernsten Methoden.
Die gesundheitliche Bewertung des Milchkonsums wird immer wieder diskutiert. Einzelne Studien, die negative Effekte des Milchkonsums beschreiben, beziehen sich durchweg auf höhere Konsummengen. Viele Studien untermauern jedoch die positiven Aspekte von Milch und Milchprodukten, einige zeigen sogar einen Schutzeffekt der Milch vor Übergewicht und Diabetes. Dementsprechend ist die Milch als ernährungsphysiologisch hochwertiges Nahrungsmittel für Kinder und Erwachsene ausgewiesen.
Weiterführende Informationen zum Thema Milch sind u. a. unter folgendem Link zu finden: www.mri.bund.de/de/aktuelles/meldungen/meldungen-einzelansicht/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=82&cHash=70d67457ab874e62a593fca6a48cb773.

Aus diesen Gründen unterstützt das BMEL im Rahmen des EU – Schulprogramms die Verteilung von Schulmilch. Diese Verteilung ist eng an die Durchführung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen in den teilnehmenden Einrichtungen geknüpft. Durch diese pädagogische Begleitung lernen die Kinder zum Beispiel mit dem IN FORM Ernährungsführerschein gesundes Genießen als Selbstverständlichkeit in ihrem Alltag. Damit erwerben sie praktische Ernährungs- und Lebenskompetenz – das beste Rüstzeug für einen gesunden Lebensstil.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister