Frage an Christian Schmidt von Jörg M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schmidt,
wie werden Sie bei Abstimmungen über Freihandelsabkommen, die Schiedsgerichte nach dem Muster von CETA oder TTIP enthalten, im Bundestag stimmen. Bitte begründen Sie Ihre Antwort. Mich interessiert Ihre persönliche Einstellung zum Thema, nicht nur die Meinung Ihrer Partei- diese kann ich im Parteiprogramm nachlesen.
Herzliche Grüße
J. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.09.2017. Sie sprechen mich darin auf meine Position zu Freihandelsabkommen, wie CETA und TTIP, und insbesondere Bestimmungen zu Schiedsgerichten, an.
Ein weltweiter Freihandel, der auf fairen Standards beruht, liegt im deutschen und bayerischen Interesse. Die Abkommen sind für unser exportabhängiges Land eine riesige Chance. Die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen verbessert die Möglichkeiten unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Durch den Wegfall von doppelten Tests und Zertifizierungen sparen wir Kosten. Dabei ist für mich aber immer von zentraler Bedeutung gewesen, dass die hohen deutschen und europäischen Standards – im Arbeitsleben, beim Daten-, Umwelt- und Verbraucherschutz, bei der Daseinsvorsorge und bei der Gentechnik – nicht verhandelbar sind. Die Abkommen können vielmehr dazu beitragen, unsere hohen Standards auch zukünftig zu sichern. Wenn nicht wir mit unseren kulturell eng verbundenen Partnern in den USA und Kanada die Standards setzten, werden es in Zukunft Andere tun.
Sie sprechen mich konkret auf Vorschriften zu Schiedsgerichten an. Diesbezüglich möchte ich verdeutlichen, dass Deutschland mehr als 130 Abkommen mit Schiedsvereinbarungen mit anderen Ländern abgeschlossen hat. Etwa 3000 deutsche Unternehmen sind auf dieser Grundlage zahlreich vor internationale Schiedsgerichte gezogen. Diese Vereinbarungen dienen dazu, deutschen Investoren Sicherheit und Berechenbarkeit zu geben. Es ist ein erprobter Mechanismus im Welthandel, der allerdings der Transparenz und staatlich öffentlichen Aufsicht bedarf. Diesbezüglich sind die im CETA-Abkommen vereinbarten Regelungen maßstabsbildend. Dies ist auch richtig so - mit wem, wenn nicht mit strukturell vergleichbaren Ländern wie Kanada und den EU-Ländern sollten wir sonst noch Handelsfreiheit auf den Weg bringen?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft