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Christian Schmidt
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Frage von Eckhard A. •

Frage an Christian Schmidt von Eckhard A. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ist das Gesetz zum bundeseinheitlichen Rauchverbot am Veto des Bundespräsidenten Horst Köhler gescheitert oder indirekt weil der Bundespräsident den Entwurf des Verbraucherschutz -gesetzes nicht angenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Anders

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Anders,

vielen Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz, die ich mit „weder noch“ beantworte. Ich weise insbesondere auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform auf die Zuständigkeiten sowohl des Bundes als auch der Länder hin. Dabei liegen aus unserer Sicht die Regelungskompetenzen für öffentliche Gebäude der Länder, zu denen insbesondere auch Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen gehören, im Bereich der Länder. Insofern ist die Zuständigkeitsübertragung eine Entscheidung von Bundestag und Bundesrat und nicht des Bundespräsidenten.

Die Länder sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Die Gesundheitsminister der Länder haben im Rahmen ihrer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem wurde sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucherinnen und Raucher sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Inzwischen haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zum Thema Nichtraucherschutz verständigt. Gemeinsames Ziel ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem soll das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben werden. Zur Regelung in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat den Auftrag, Gesetzesformulierungen auch für diesen Bereich vorzulegen. Wir sind auf einem guten Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär