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Christian Schmidt
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Frage von Matthias W. •

Frage an Christian Schmidt von Matthias W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schmidt,

halten Sie es für pragmatisch bei der "grünen" Gentechnik am Bürokratismus festzuhalten, während dabei unsere Gesundheit fahrlässig (oder gar vorsätzlich) aufs Spiel gesetzt wird?

Ist es nicht eine Illusion zu denken, daß Genpollen vor der bayrischen Landesgrenze Halt machen, weil Sie meinen, das Anbauverbot in Bayern genügt?

Was ist mit dem Rest der Republik?

Ist Ihnen bewußt, daß Sie als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, der von uns Steuerzahlern (&Wählern) bezahlt wird, eine Verantwortung für unsere Gesundheit (=gvo-freie dt.Lebensmittel) haben?

Ist Ihnen das Vorsorgeprinzip bekannt?

Dann wüßten Sie, daß Sie per Amtseid dazu verpflichtet sind, Schaden vom Volk abzuwenden, was nur mit einem flächendeckenden Verbot der Gentechnik zu erreichen ist!
Ist es denn keine Straftat, die Bevölkerung den ständigen Gefahren durch Genkonstrukte und deren Pollen wie MON810, Auskreuzung, Glyphosatverseuchung, etc. auszusetzen?
Immerhin lehnen 80% der Bevölkerung Gentechnik auf dem Acker und dem Teller ab!
Halten Sie es anhand der bekannten Gefahren für zulässig, daß das Verfahren, das durchlaufen werden muss, um ein Anbauverbot durchzusetzen, derart komplex und voller bürokratischer Hindernisse ist?
www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/genmais-anbau-in-der-eu-bundesregierung-nimmt-zulassung-in-kauf.html

In Erwartung der Wahrnehmung eines Minimums an Verantwortung, verbleibe ich
mit GVO-freien Grüßen

M. Wagner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Gentechnik. Mit dieser Technologie setze ich mich als Bundeslandwirtschaftsminister nach wie vor sehr kritisch auseinander.

Grundsätzlich ist es so, dass sich die Zulassung des Anbaus und des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Pflanzen weitgehend nach europäischem Recht richtet. Über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen wird im Einzelfall auf der Grundlage aktueller Sicherheitsbewertungen entschieden. Zugelassen werden nur Produkte, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier oder die Umwelt haben. Ohne Zulassung dürfen keine Lebens- und Futtermittel vermarktet werden.

In Deutschland stehen sowohl die Verbraucher als auch die Bauern der Gentechnik skeptisch gegenüber. Dieser Tatsache trägt die Bundesregierung Rechnung. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Deutschland nicht erlaubt. Im Jahr 2015 wurde die so genannte Opt-out-Richtlinie (EU) 2015/412 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen. Danach haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet unter bestimmten Voraussetzungen zu beschränken oder zu untersagen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes ist es mir im vergangenen Jahr gelungen, die teils sehr unterschiedlichen Belange, die im Rahmen der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, zwischen Bund und Ländern sowie im Rahmen der Anhörung der beteiligten Kreise eingebracht wurden, in einem tragfähigen Kompromiss zusammenzuführen. Damit wollen wir auch in Deutschland die Möglichkeiten der europäischen Opt-out-Richtlinie zum Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen rechtssicher nutzen.

Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Danach kann der Bund noch während eines laufenden Verfahrens zur Anbauzulassung eines GVO den Antragsteller auffordern, Deutschland von dem Zulassungsantrag auszunehmen (so genannte Phase 1). Ist der Antragsteller einverstanden, so darf der betreffende GVO in Deutschland nicht angebaut werden. Ist er nicht einverstanden und erhält er im weiteren Verfahren die EU-Zulassung, hat Deutschland in der so genannten Phase 2 die Möglichkeit, den Anbau auf seinem Hoheitsgebiet unter Anführung bestimmter Gründe zu beschränken oder zu verbieten.

Schon jetzt ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland nicht möglich, weil ich im vergangenen Jahr eine Übergangsregelung der Opt-out-Richtlinie der EU erfolgreich genutzt habe. Das heißt alle aktuell betroffenen Unternehmen haben sich freiwillig bereit erklärt, das deutsche Hoheitsgebiet vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszunehmen.

Was den möglichen Pollenflug aus Mitgliedstaaten anbelangt, die an Deutschland angrenzen und in denen gentechnisch veränderter Pflanzen angebaut werden, was nach der derzeitigen Zulassungslage bis auf Weiteres nur bei Mais der Fall sein wird, so sorgen strenge Koexistenzvorschriften dafür, dass eine unzulässige Beeinträchtigung von konventionellem Mais oder Öko-Mais durch gentechnisch veränderten Mais nicht stattfinden wird. Bisher ist dies auch nicht der Fall gewesen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die Risikobewertung zuständig. Sie gibt ihre Stellungnahme, ob das Produkt den Anforderungen an das Inverkehrbringen entspricht, also so sicher ist wie das vergleichbare nicht gentechnisch veränderte Produkt (z.B. Mais) nach entsprechender wissenschaftlicher Überprüfung ab. An dieser Überprüfung sind auch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beteiligt. In Deutschland sind dies das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bundesamt für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Julius Kühn-Institut (JKI). Sollte sich ein gentechnisch verändertes Lebens- und Futtermittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens als schädlich erweisen, wird dieses nicht zugelassen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister