Frage an Christian Schmidt von Hubertus O. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schmidt,
nach nun elf Monaten Untätigkeit leitet die EU ein Strafverfahren gegen die BRD ein, weil die Nitratbelastung des Grundwassers zu hoch ist. Leider ist bis heute keine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht worden, weder von Ihnen noch von irgendwelchen Landesregierungen. Wie können Sie sich diese andauernde Fehlentwicklung erklären? Wann gedenken Sie hier endlich auch unserer Umwelt und der Trinkwassersicherheit zuliebe tätig zu werden? Wie erklären Sie uns Steuerzahlern diese drohenden Strafzahlungen in Millionenhöhe aufgrund ihrer Untätigkeit? Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hubertus Ohliger
Sehr geehrter Herr Ohliger,
danke für Ihre Nachfrage zur Nitratbelastung im Grundwasser. Das gibt mir die Gelegenheit Ihnen die Schritte, die ich bei diesem Thema ergriffen habe, darzulegen.
Wir haben zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ein Paket an Maßnahmen auf den Weg gebracht: So wurde das Dünge-Gesetz bereits Ende letzten Jahres im Kabinett beschlossen. Damit ist die Grundlage geschaffen für die Düngeverordnung.
Der Entwurf der Düngeverordnung liegt der EU-Kommission seit Ende 2015 zur Notifizierung vor. Ziel der Düngeverordnung ist es, den berechtigten Umweltinteressen nachzukommen und gleichzeitig für die Landwirtschaft praktikable Umsetzungsmöglichkeiten zu schaffen. Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die EU-Kommission der Bundesregierung zur Düngeverordnung Anmerkungen geschickt.
Trotz dieser Bemühungen und der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission hat diese Ende April 2016 beschlossen, im Vertragsverletzungsverfahren Klage zu erheben. Die Klageschrift wurde der Bundesregierung am 31. Oktober förmlich zugestellt. Sie bezieht sich auf die Regelungen des Dünge-Gesetzes von 2006.
Gleichwohl arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiter mit Hochdruck an der Novelle des Düngerechts. Im Rahmen der so genannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) konnten sich bis Ende November betroffene Behörden und die Öffentlichkeit äußern. Die weit über 500 Stellungnahmen von Wasserwerken und Landwirten zum Entwurf der Düngeverordnung werden derzeit ausgewertet. Im Anschluss daran soll der ressortabgestimmte Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Wir befinden uns – wie Sie sehen – mitten im Reformprozess der Düngeregelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister