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Frage von Stefan T. •

Frage an Christian Schmidt von Stefan T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Hr. Minister Schmidt !

Ich möchte gerne weitere Ausführungen diskutieren zum Thema Nikotinmengen, Schädlichkeit usw. Sie haben in Ihrer Antwort v. 23.03.2016 an Frau Valentina Regen selbst angegeben, dass neuere Untersuchungen die LD50 von Nikotin eher ab 6mg pro KG Körpergewicht angeben. Dazu muss man wissen, was "LD50" überhaupt bedeutet. Es bedeutet, daß die angegebene Menge in der HÄLFTE der Verabreichungen zum Tode führt - also keineswegs eine absolute Tödlichkeit darstellt. Sie haben gesagt, es wurde von 1mg/KG Körpergewicht auf mind. 6mg/KG Körpergewicht korrigiert. Das bedeutet nach Ihren eignen Angaben, eine 6-fach geringere "Tödlichkeit" als zuvor immer vermutet wurde. Ich bin nicht gut in mathematischen Dingen - aber es reicht für den Alltag. Ich wiege derzeit 118 KG, was bei Ihrer Minimalangabe von LD50 6mg/KG Körpergewicht bedeutet, dass ich 708 mg Nikotin auf einmal oral aufnehmen müsste, bei Ihrem Höchtswert von 13 mg/KG gar 1513mg Nikotin. "Aufgenommen" bedeutet aber nicht WIRKSAM. Selbst wenn ich diese Menge auf einen Schlag in den Magen bekomme, befindet sich diese Menge Nikotin allerdings noch nicht in einem Umfeld, indem sie etwas bewirken könnte. Auch die Aufnahme von Nikotin in den Blutkreislauf benötigt eine gewisse Zeit - und erst dort & dann, bewirkt der Stoff etwas. Dort kommt aber dann vor einer möglichen Tödlichkeit die Wirkungsweise des Nikotins zum tragen. Und zwar die der Überdosierung, die in Übelkeit und Erbrechen besteht. Bedeutet: Bevor die relevante LD50-Menge aufgenommen werden könnte, entledigt sich der Magen seines Inhaltes und somit des Nikotins, welches noch nicht aufgenommen wurde durch die Verdauung. Sie erwähnten noch 19 Vergiftungsfälle innerhalb von 5 Jahren durch Nachfüllbehälter. Nun - wenn ich Jemanden "vergiften" wollen würde, dann wäre er tot. Wie äußerten sich die Ihnen bekannten Vergiftungsfälle in der Praxis und welche tatsächlichen Folgen hatten sie?
LG aus Berlin !

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Taubert,

der Rückgriff auf die letale Dosis (LD50) zur Toxizitätsbestimmung von Stoffen ist ein übliches Vorgehen bei der wissenschaftlichen Risikobewertung. Hierbei werden für die weiteren Berechnungen in der Regel Durchschnittswerte verwendet, um möglichst die Gesamtbevölkerung abzubilden und deren Schutz zu gewährleisten. Eine individuelle Berechnung würde diesem Ziel nicht gerecht werden. Als mittleres Körpergewicht werden dabei üblicherweise 60 kg angenommen. Außerdem fließen in die Bewertung zusätzliche Sicherheitsfaktoren ein. Ich weise auch darauf hin, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit einer erhöhten Gefährdung von Kindern noch nicht berücksichtigt wurde.
Die wissenschaftliche Risikobewertung ist Aufgabe des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Für weiterführende Informationen zu den von Ihnen angesprochenen Punkten, auch zur Abschätzung und Bewertung von Risiken, die beispielsweise von Stoffen oder Produkten für die menschliche Gesundheit ausgehen können, verweise ich Sie daher auf die Stellungnahmen des BfR unter http://www.bfr.bund.de/de/start.html . Ferner hat die Europäische Kommission einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die potentiellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von nachfüllbaren elektronischen Zigaretten vom 20.05.2016 veröffentlicht, den Sie ebenfalls im Internet finden unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=COM%3A2016%3A269%3AFIN&from=FR .

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister