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Christian Schmidt
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Frage von Karl-Heinz G. •

Frage an Christian Schmidt von Karl-Heinz G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag, sehr geehrter Herr Schmidt,

die EU will den Einsatz von Antibiotika bei Tieren, welche der Lebensmittelgewinnung dienen,verringern. Das werden Sie sicher ebenso begrüßen wie ich.

Der Entwurf zu dieser neuen Verordnung verkehrt das Ziel jedoch ins Gegenteil, da er Alternativen aus der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und ihre Anwendung stark einschränkt. Er gefährdet die Erhaltung der Therapievielfalt, schränkt Einsatzmöglichkeiten von Alternativen zu Antibiotika ein, schränkt generell Anwendungsmöglichkeit für Tierhalter und -heilpraktiker ein, würde faktisch ein Berufsverbot für Tierheilpraktiker bedeuten, widerspricht dem Nachhaltigkeitsgedanken.

Sollten künftig tatsächlich Tiere nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarznei zugelassen sind, würden viele erprobte, gute Mittel vom Markt verschwinden, da die zumeist (im Vergleich zu milliardenschweren Pharmaunternehmen) kleinen Hersteller sich die aufwendigen Testverfahren gar nicht leisten könnten. Wichtige und natürliche Therapiemöglichkeiten gingen dadurch verloren - zunächst vielleicht nur in der Tierbehandlung, im Endeffekt aber auch im Humanbereich.

In Kürze wird der Bundestag diesbezüglich eine Entscheidung treffen müssen. Wie werden Sie/wie wird Ihre Partei entscheiden?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Wendland
- W.

Portrait von Christian Schmidt
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Greve,

danke für Ihre Nachfrage zu einen wichtigen Thema meines Ministeriums, der Minimierungsstrategie für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Mein Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika auf das therapeutisch notwendige Maß zu begrenzen, um die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden. Das wird nur gelingen, wenn Veterinär- und Humanmedizin eng zusammen arbeiten. Auf nationaler Ebene verfolge ich daher mit meinem Kollegen Hermann Gröhe den so genannten „One-Health-Ansatz“. Im vergangenen Jahr haben wir in Deutschland eine strikte Minimierungsstrategie verordnet.

In diesem Zusammenhang muss auch der Einsatz alternativer Heilmittel gewährleistet sein. Die Bundesregierung begrüßt die therapeutische Vielfalt und die Bandbreite natürlicher Therapiemittel. Hierzu gehört auch die Verfügbarkeit von homöopathischen Tierarzneimitteln. Im Hinblick auf die geplante EU-Verordnung für Tierarzneimittel setzt sich die Bundesregierung in den Beratungen auf europäischer Ebene weiterhin für ausgewogene Regelungen ein, die die fachlich fundierte Anwendung homöopathischer Tierarzneimittel in der Veterinärmedizin auch künftig sicherstellen. In der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage vom November 2015 wurde dazu übrigens ausführlich Stellung genommen (Drucksache 18/6558).

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister