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Christian Schmidt
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Frage von Valentina R. •

Frage an Christian Schmidt von Valentina R. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Schmidt,

in der Regierungsbefragung vom 16.12.2015 - https://www.youtube.com/watch?v=JO0bKXY8gSQ Quelle Mitschnitt von phoenix - geben Sie an, dass eine Milliliter-Dosis von Nikotin tödlich sei für einen Menschen. Hier beim blog.rursus.de - http://blog.rursus.de/2013/10/die-toedliche-dosis-nikotin-ein-ueber-150-jahre-alter-irrtum/ - dessen Ausführungen bereits Grundlage für ein BGH-Urteil waren - also seriös - kommt die Wissenschaft zu einem ganz anderen Urteil. Desgleichen wurde bis heute kein Suizid aufgrund Nikotin-Überdosis bekannt, weil die Personen, die das versucht haben, sich übergeben mußten......... Frage: Wie kann es sein, dass ein Bundesminister, zuständig für die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes sich auf einen über 150 Jahre alten Irrtum beruft? Und eine solche Aussage tätigt, die in Windeseile widerlegt ist?

Kann ich mich als Bürger darauf verlassen, dass sich Politiker seriös informieren, bevor sie ein Gesetz beschließen, wo es doch um die Gesundheit der Bürger geht?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Regen,

danke für Ihre Nachfrage zu einem wichtigen Thema meines Ministeriums. Als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft bin ich für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig und damit auch für die so genannten E-Liquids. Soweit es um die Risikobewertung geht, wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten, eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung. Nach Einschätzung des BfR sind nikotinhaltige Lösungen sehr toxisch und können bei oraler und dermaler Aufnahme schwere Vergiftungen auslösen. Aus diesem Grund sieht der Entwurf eines Tabakerzeugnis-Gesetzes für E-Zigaretten einen Höchstgehalt an Nikotin von 20mg pro Milliliter bei einem Volumen des Nachfüllbehälters von höchstens 10 ml vor. Die letale Dosis (LD50) von Nikotin wurde in letzter Zeit kontrovers diskutiert. In der Literatur wird häufig ein Schätzwert von 1 mg Nikotin pro kg Körpergewicht verwendet. Eine neuere Bewertung schätzt die LD50 für Erwachsene auf 6,5-13 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Die Möglichkeit einer erhöhten Gefährdung von Kindern wurde dabei noch nicht berücksichtigt. Im Zeitraum 01.01.2010 bis 30.01.2015 hat das BfR von insgesamt 19 Vergiftungsunfällen Kenntnis erhalten durch Nachfüllbehälter von elektronischen Zigaretten. Dabei handelte es sich in fünf Fällen um Kinder. Ein Grenzwert für Nikotin in Liquids für E-Zigaretten wie im Gesetzentwurf vorgesehen würde zur Minimierung der Vergiftungsrisiken beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister