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Frage von Marco H. •

Frage an Christian Schmidt von Marco H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

in einer Urteilsbegründung des BVG, vom 22.09.2015, heißt es u.a. dass Abgeordnete im Gesetzgebungsverfahren nicht nur, das Recht zur Abstimmung hätten sondern darüber hinaus auch, das Recht zu beraten. Es bedarf daher eines umfassenden Informationsflusses, um dem Zweck einer sachgemäßen und soliden Beratung, sowie einer fundierten Urteilsfindung und Meinungsbildung, zu erfüllen. Ich möchte nun gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich als mein Vertreter im Bundestag und als Repräsentant des dt. Volkes, während der gesamten Zeit der sog. TTIP-Verhandlungen, von allen an den Verhandlungen teilnehmenden Protagonisten, stets und vollumfänglich informiert fühlen? Ich hätte gerne gewusst, ob Sie auf Grundlage der Ihnen zugegangenen Informationen in der Lage sind, sich fundiert mit diesen auseinanderzusetzen, sachorientiert zu befassen, vollumfänglich zu beraten, eine Meinung zu bilden und abschließend der Transformation dieser Verträge in nationales- bzw. EU-Recht/-Gesetz, zu zustimmen?

Vielen Dank.
Marco Heit

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heit,

danke für Ihr Interesse und Ihre Fragen zu einem aktuellen Thema, das auch die mein Ressort betrifft. Zu den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) möchte ich Ihnen einige Informationen geben. Internationale Vertragsverhandlungen sind üblicherweise nicht öffentlich. Es gilt der gleiche Grundsatz wie bei allen Verhandlungen: Kennt ein Verhandlungspartner die genauen Strategien und Rückfallpositionen seines Gegenübers, ist die eigene Verhandlungsposition geschwächt.
Es ist zu erkennen, dass bei den Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft das Interesse der Öffentlichkeit deutlich größer ist als bei anderen Verhandlungen. Die Sorgen und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir sehr ernst. Die Bundesregierung hat sich deshalb umgehend dafür eingesetzt, dass Informationen und Verhandlungsdokumente der EU zu den TTIP-Verhandlungen veröffentlicht werden und damit mehr Transparenz entsteht. Die Dokumente können auf der Internetseite der EU-Kommission eingesehen werden. Mittlerweile sind die TTIP-Verhandlungen transparenter als alle bisherigen Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der EU-Kommission für eine verbesserte Kommunikation und Information über die Verhandlungen zu TTIP. Seit Mitte April 2015 können darüber hinaus die Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten die US-Verhandlungspositionen zu TTIP einsehen. Die Bundesregierung hat sich des Weiteren mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Einsicht in die Verhandlungsdokumente und damit die Position der USA zum TTIP erhalten. Dies ist inzwischen seit dem 1. Februar 2016 der Fall. In einem eigens dafür im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichteten Leseraum haben die Parlamentarier Gelegenheit, diese Papiere zu lesen. Das begrüße ich ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister