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Frage von Peter M. •

Frage an Christian Schmidt von Peter M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in verschiedenen Antworten verweisen Sie unter anderem auf ausführliche Informationen www.bmel.de, dort wird wiederum u.a. Bezug genommen auf das BfR.

Daher erlaube ich mir, Sie als zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich der wissenschaftlich umstrittenen, teilweise irreführenden, Aussagen des BfR
am Beispiel der E-Zigarette zu konfrontieren.

Ich habe mich aus Platzgründen auf 2 Kernaussagen des BfR beschränkt:

Zitat aus [1]:
"Das BfR legt in seiner Stellungnahme dar, dass die Aerosole von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel enthalten, die aus den Verneblungsmitteln bestehen."

Zitat aus [2]
"Nachdem bei der Verdampfung von Flüssigkeiten in E-Zigaretten keine Verbrennung stattfindet, entstehen auch keine festen Partikel. Ähnlich wie medizinische lnhalatoren zur Asthmatherapie erzeugen E-Zigaretten ein Aerosol, das Flüssigkeitströpfchen enthält, die sich nach lnhalation auflösen und daher unabhängig von deren Größe - auch keine schädliche Wirkung haben."
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Zitat aus [1]:
"Die Belastung durch Formaldehyd und andere Carbonylverbindungen kann unter bestimmten Bedingungen ähnlich hoch liegen wie bei herkömmlichen Tabakzigaretten. Es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen ein Gemisch dieser Stoffe unbedenklich wäre."

Zitat aus [2]
"Alle bisher vorliegenden Studien zeigen, dass die Konzentration von Carbonylverbindungen im Aerosol von E-Zigaretten um Größenordnung niedriger ist als in Tabakrauch, zumeist im Bereich unbelasteter Atemluft."

_________

Nun zu meiner Frage.

Was gedenken Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtsflicht zu veranlassen, daß das BfR wieder zu wissenschaftlich einwandfreien und fundierten Aussagen zurückkehrt?

Ergänzend hierzu die Frage zur Praxis:
Wie viele nachweisbare Schäden konnten in den letzten 10 Jahren mit
millionenfacher Nutzung der E-Zigarette dieser zugeordnet werden?

[1] http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2015/113-SC-EZigaretten.html

[2] https://drive.google.com/file/d/0B1XBejPbx-nhSUhCX1ktc1M3Snc/view?pli=1

Portrait von Christian Schmidt
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Zum Themenkomplex der elektronischen Zigaretten habe ich in diesem Forum bereits ausführlich Stellung genommen. Ich habe mich dabei auf die Bewertungen unabhängiger wissenschaftlicher Institute, u.a. des Bundesinstituts für Risikobewertung sowie des Deutschen Krebsforschungszentrums bezogen. Die Einrichtungen sind sich einig, dass der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas vor allem für Kinder und Jugendliche Gefahren birgt. Diese Auffassung teilt übrigens auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wie gesagt: Mein Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. E-Zigaretten, egal ob mit oder ohne Nikotin, sind keine harmlosen Erzeugnisse. Indem wir den Verkauf unterbinden, schützen wir Kinder und Jugendliche präventiv vor den Gefahren des Rauchens. Der Jugendschutz geht hier Hand in Hand mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Diesen müssen wir auch bei nikotinfreien E-Zigaretten verbessern.

Weitere ausführliche Informationen - auch zu den wissenschaftlichen Bewertungen - finden Sie unter http://www.bmel.de. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch aufmerksam machen, auf die gemeinsame Verlautbarung mit meiner Kollegin, Bundesfamilienministerin Schwesig, vom 23. April 2015. Darin sind die wissenschaftlichen Gründe für eine Altersbeschränkung auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas ausführlich erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister