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Frage von Valentina R. •

Frage an Christian Schmidt von Valentina R. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Schmidt,

trotz Ihrer wenig aussagekräftigen Stellungnahme hätte ich dann doch noch eine Frage. Mir wurde heute eine neue Studie bekannt, die e-Zigaretten eine gleichartige Schädigung des Lungengewebes wie sog. frische Luft bescheinigt.
Hier der Link zum Artikel und zur Studie: http://www.mr-smoke.de/magazin/e-zigaretten-studie-2015-dampf-unbedenklich/

Sind Sie aufgrund dieses Ergebnisses und der bescheinigten Zuverlässigkeit dieser Studie entgegen den "Meinungen" und "Verlautbarungen" der Leiterin des Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des BfR immer noch der Ansicht, dass deren Aussagen (ohne eine ähnliche Studie nachweisen zu können) gewichtiger sind, um Grundlage für ein Gesetz zu sein?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bitte entschuldigen Sie mein erneutes Nachfragen, aber es ist mir als Bürgerin doch sehr wichtig, dass Gesetze für die Bürger gemacht werden und nicht zum Besten der Industrie und der Bürger weiterhin den Tabakrauch-Tod sterben soll. E-Zigaretten retten Leben - das sollte nicht vernachlässigt werden!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Regen,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Zum Themenkomplex der elektronischen Zigaretten habe ich in diesem Forum bereits ausführlich Stellung genommen. Ich habe mich dabei auf die Bewertungen unabhängiger wissenschaftlicher Institute, u.a. des Bundesinstituts für Risikobewertung sowie des Deutschen Krebsforschungszentrums bezogen. Die Einrichtungen sind sich einig, dass der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas vor allem für Kinder und Jugendliche Gefahren birgt. Diese Auffassung teilt übrigens auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wie gesagt: Mein Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. E-Zigaretten, egal ob mit oder ohne Nikotin, sind keine harmlosen Erzeugnisse. Indem wir den Verkauf unterbinden, schützen wir Kinder und Jugendliche präventiv vor den Gefahren des Rauchens. Der Jugendschutz geht hier Hand in Hand mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Diesen müssen wir auch bei nikotinfreien E-Zigaretten verbessern.

Weitere ausführliche Informationen - auch zu den wissenschaftlichen Bewertungen - finden Sie unter http://www.bmel.de. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch aufmerksam machen, auf die gemeinsame Verlautbarung mit meiner Kollegin, Bundesfamilienministerin Schwesig, vom 23. April 2015. Darin sind die wissenschaftlichen Gründe für eine Altersbeschränkung auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas ausführlich erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB