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Christian Schmidt
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Frage von Harald R. •

Frage an Christian Schmidt von Harald R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schmidt,

bitte teilen Sie mit, wie Sie die Tatsache sehen, dass dem Berufsstand "Hebamme" im Juli 2016 das berufliche Aus droht. Wie kann es sein, dass Hebammen keine Versicherung mehr für Ihre Tätigkeit erhalten bzw. bezahlen können?
Hier ist das Handeln der Politik erforderlich!

Wie stehen Sie hierzu?
Was werden Sie tun, um diesen Umstand zum Wohle der entbindenden Frauen und werdenden Eltern zu ändern?

Viele grüße und danke im voraus,
Harald Rieger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rieger,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Hebammen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, Mütter und Familien. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe, einschließlich der freien Wahl des Geburtsortes, ist daher von besonderer Bedeutung und auch mir ein persönliches Anliegen.

Um die Hebammen kurzfristig finanziell zu entlasten, wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) im letzten Jahr die Regelungen zur Hebammenvergütung weiterentwickelt. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen verbessert, um eine finanzielle Überforderung von Hebammen durch steigende Versicherungsprämien zu vermeiden. Auf Grundlage der durch das GKV-FQWG geänderten Rechtslage konnten sich GKV-Spitzenverband und Hebammenverbände im letzten Jahr über eine deutliche Erhöhung der Leistungsvergütung einigen. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt damit über die bisherige Leistungsvergütung hinaus zum Ausgleich der zum 1. Juli 2014 erfolgten Prämienerhöhung für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen mit Geburtshilfe insgesamt 2,6 Mio. Euro zur Verfügung. Mit der Einigung konnte ein schneller und vollständiger Ausgleich der im letzten Jahr erfolgten Prämiensteigerungen durch die Krankenkassen erreicht und die kurzfristig zugesagte Unterstützung der Hebammen umgesetzt werden.

Für die Geburtshilfeleistungen ab 1. Juli 2015 sehen die gesetzlichen Neuregelungen einen Sicherstellungszuschlag zur Haftpflichtprämie vor. Den Sicherstellungszuschlag sollen alle Hebammen, die Leistungen zur Geburtshilfe erbringen und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, auf Antrag vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) erhalten, wenn sie aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Haftpflichtprämie wirtschaftlich überfordert sind. Die Höhe des Sicherstellungszuschlags soll von der Anzahl der betreuten Geburten, der Anzahl der haftpflichtversicherten Monate für Hebammen mit Geburtshilfe ohne Vorschäden und der Höhe der jeweiligen Haftpflichtprämie abhängig gemacht werden. Die Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlags ist zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden zu verhandeln. Leider konnte bislang noch keine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern erzielt werden.
Dies gilt auch für die Vereinbarung über die Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe sowie die Anpassung der Vergütung im Hinblick auf die zum 1. Juli 2015 erfolgten Erhöhungen der Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung.

Im Falle der Nichteinigung sehen die gesetzlichen Vorschriften ein Schiedsverfahren vor. Der GKV-Spitzenverband hat inzwischen am 25. Juni 2015 zu allen dissenten Punkten die Schiedsstelle angerufen. Die Schiedsstelle soll im Regelfall innerhalb von drei Monaten ab Antragseingang entscheiden.

Weiterführende Informationen über die Maßnahmen des Bundesgesundheitsministers zur Unterstützung der Hebammen finden Sie unter: http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/gkv-versorgungsstaerkungsgesetz/aenderungen-fuer-hebammen.html

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB