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Christian Schmidt
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Frage von Peter M. •

Frage an Christian Schmidt von Peter M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmidt,

mit Respekt und Interesse lese ich Ihre Ausführungen zum Thema Mikroplastikartikel vom 08.07.2015, insbesondere Ihre besonnene Haltung zur Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen erst auf Grundlage gesicherter Erkenntnisse.

Umso mehr erstaunen mich die heutigen Veröffentlichungen in der Tagespresse, z.B. Stuttgarter Nachrichten.de mit der Aussage zum Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der TPD2:

„Zudem ist vorgesehen, die E-Zigarette künftig bei der staatlichen Regulierung genauso zu behandeln wie die konventionelle Zigarette.“

Frage 1:

Ist die zitierte Aussage zutreffend, die E-Zigarette bei der staatlichen Regulierung genauso zu behandeln wie die konventionelle Zigarette ?

Frage 2:
Auf welchen gesicherten (wissenschaftlichen) Erkenntnissen basiert eine „Gleichsetzung“ der
E-Zigarette mit anderen Tabakprodukten. Lediglich der Umstand, daß bei beiden Nikotin zum Einsatz kommen kann begründet noch keine Gleichsetzung (dann können Sie ja auch Wasser und Bier gleichsetzen, auch im Bier ist überwiegend Wasser enthalten)

Frage 3:
Das DKFZ räumt ein, daß die Schädlichkeit der E-Zigarette erheblich geringer als die Tabakzigarette ist. Weder das DKFZ noch das BfR konnten bis heute einen wissenschaftlichen Nachweis einer nennenswerten Schädlichkeit der E-Zigarette erbringen.
Auf welchen gesicherten (wissenschaftlichen) Erkenntnissen basiert eine „Gleichsetzung“
bezüglich der Schädlichkeit von Tabakzigarette und E-Zigarette bei der „aktiven“ Nutzung.

Frage 4:
In den mir bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen konnte bisher, trotz zahlreicher Studien kein Nachweis der Schädigung Dritter durch „Passivdampf“ belegt werden.
Auf welcher gesicherten Grundlage soll hier eine Gleichsetzung von Zigarette und E-Zigarette im erfolgen?

Frage 5:
Gibt es irgendeine belastbare Statistik darüber, ob Menschen durch die Nutzung der E-Zigarette zu Schaden gekommen sind, immerhin gibt es dies ja schon seit über 10 Jahren?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Nachfragen zur Regulierung elektronischer Zigaretten.

Am 29. April 2014 wurde die neue Tabakprodukt-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bis zum 20.5.2016 ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mein Ministerium ist federführend zuständig und arbeitet derzeit an der Umsetzung.

Mit der neuen Tabakprodukt-Richtlinie sollen insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abgehalten werden, indem die Attraktivität dieser Erzeugnisse vor allem für diese Altersgruppe reduziert wird.

Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sieht die Tabakprodukt-Richtlinie erstmals produktspezifische Regelungen vor: Es werden umfangreiche Mitteilungspflichten, Kennzeichnungs- und Warnvorschriften für diese Erzeugnisse eingeführt. Jedem Produkt ist ein Beipackzettel beizufügen. Zusatzstoffe, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen, die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern, werden verboten. Die Sicherheit der Erzeugnisse wird durch konkrete Vorschriften zu Behältnissen, zur Reinheit der Inhaltsstoffe und zu Grenzwerten nikotinhaltiger Flüssigkeiten gewährleistet. Elektronische Zigaretten unterliegen den gleichen Werbebeschränkungen wie herkömmliche Tabakerzeugnisse.

Was die wissenschaftliche Einschätzung angeht, so hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie elektronische Zigaretten und E-Shishas eindeutige Bewertungen abgegeben. Demnach sind E-Zigaretten - egal ob mit oder ohne Nikotin - keine unschädlichen Erzeugnisse. Ihre gesundheitlichen Risiken ergeben sich durch die Einatmung eines Aerosols, das – unabhängig vom Nikotin - gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) kommt in seiner Stellungnahme zu der gleichen Bewertung.

Wegen dieser gesundheitlichen Risiken und mit Blick auf die große Beliebtheit von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas habe ich meinen Standpunkt dazu auch öffentlich deutlich gemacht und gesagt: E-Zigaretten und E-Shishas haben in Kinder- und Jugendhänden nichts zu suchen. Die Verdampfer sind keine harmlosen Naschereien – auch wenn sie nach Schokolade, Bubble Gum oder Melone schmecken. Es muss verhindert werden, dass derartige Produkte den Einstieg in eine Raucher-Karriere fördern. Die süßen Aromastoffe verschleiern potentielle Gefahren.

Die Stellungnahmen des BfR zu den gesundheitlichen Risiken von elektronischen Zigaretten sind im Internet zu finden unter http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/nikotin-6336.html .

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB