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Christian Schmidt
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Frage von annette n. •

Frage an Christian Schmidt von annette n. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die Verlängerung der Zulassung glyphosathaltiger Herbizide rückt in greifbare Nähe. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als wahrscheinlich Krebserregend ein. Welche Strategie verfolgen Sie im Kreise Ihres Expertenteams anhand dieses Verdachts um nachaltige Schäden an Mensch und Umwelt auszuschließen?
Was halten Sie davon Chemikalien aus Rückständen der konventionellen Landwirtschaft auf Lebensmitteln zu deklarieren oder benötigen wir dafür schon einen Beipackzettel?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Niedermaier,

danke für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne einige Informationen gebe.

Grundsätzlich unterliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hohen Anforderungen. Das gilt auch für die erneute Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung wird die Zulassung des Wirkstoffes im EU-Abstimmungsprozess nur dann unterstützen, wenn auf Basis validierter, wissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt werden kann, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen. Der Wirkstoff muss sämtlichen Vorgaben des geltenden EU-Rechts entsprechen.

Der Wirkstoff Glyphosat wird derzeit in der Europäischen Union neu bewertet. Deutschland ist an diesem Prozess beteiligt durch die zuständigen Zulassungs- und Bewertungsbehörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Julius Kühn-Institut (JKI) und Umweltbundesamt (UBA)). Im Rahmen dieser Überprüfung wurden zunächst mehr als 1.000 neue Veröffentlichungen zum Wirkstoff Glyphosat in die Bewertung einbezogen. Hinzu kommen alle Studien und Beiträge von Umweltverbänden, Nichtregierungsorganisationen und Hochschulen, die in den letzten Jahren zu Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien geführt hatten. Der Bewertungsbericht kommt insgesamt zum Ergebnis, dass von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln bei sachgerechter Anwendung keine Gefahren für die Gesundheit für Mensch und Tier ausgehen. Der Wirkstoff als solcher wird nicht als reproduktionstoxisch oder entwicklungstoxisch und somit nicht als DNA-gefährdend eingestuft.

Detaillierte Informationen hierzu stellt das BfR zur Verfügung unter http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zur_gesundheitlichen_bewertung_von_glyphosat-127823.html sowie unter http://www.bfr.bund.de/cm/343/loest-glyphosat-krebs-aus.pdf.

Auf den Bericht folgten noch einmal EU-weit 2.000 Stellungnahmen oder neue Veröffentlichungen. Diese werden nun sorgfältig geprüft, bevor die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Schlussfolgerungen zieht und dann die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten über eine erneute Genehmigung von Glyphosat entscheiden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister