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Christian Schmidt
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Frage von Florian A. •

Frage an Christian Schmidt von Florian A. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wie schätzen Sie die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen arbeitsintensiven Obst- und Gemüsebaus im europäischen Vergleich ein, vor dem Hintergrund der seit 01.01.2015 geltenden Lohnuntergrenzen und dem enormen Bürokratiezuwachs?

Zumal eine notwendige Erzeugerpreissteigerung, die ohnehin sehr fraglich ist, den deutschen Markt zusätzlich attraktiver machen würde für europäische Wettbewerber.

Ist Ihnen und der großen Koalition bewusst, dass der heimischen Landwirtschaft und insbesondere den Betrieben mit Sonderkulturen, die in der Vergangenheit Produkte von höchster Qualität erzeugt haben, jegliche Perspektiven fehlen?

Ich würde mich sehr freuen, Ihren Standpunkt zur Thematik zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Amberger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Amberger,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Wettbewerbsfähigkeit der Obst- und Gemüsebauern in Deutschland.

Die Landwirtschaft muss als Reaktion auf Globalisierung und technischen Fortschritt ständig ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Diese schwierigen Anpassungsprozesse werden von Bund, Ländern und EU mit maßgeschneiderten Programmen unterstützt. Ziel ist die Erhaltung sicherer Arbeitsplätze sowie hoher Wertschöpfung und Lebensqualität im ländlichen Raum. Daher hat sich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft in den letzten Jahren systematisch verbessert.

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wird ein Beitrag geleistet, dass Wettbewerb in erster Linie über bessere Produkte und Dienstleistungen und nicht über niedrigere Löhne stattfindet. Es liegt in der Hand eines jeden Unternehmers, sich auf die geänderten Bedingungen einzustellen und über Qualitätsstandards die Attraktivität deutscher Produkte aufrecht zu erhalten. Mit den flankierenden Regelungen für Saisonarbeitnehmer wurden den Beschäftigten in der Landwirtschaft faire Arbeitseinkommen gesichert, gleichzeitig kann den landwirtschaftlichen Betrieben der sanfte Übergang zum gesetzlichen Mindestlohn gut gelingen. So darf die kurzfristige sozialabgabenfreie Beschäftigung zum Beispiel von 50 auf 70 Tage ausgedehnt werden, Kost und Logis können berücksichtigt werden.

Gerade im Bereich der Sonderkulturen haben die einheimischen Produkte bisher trotz höherer Preise nicht an Attraktivität eingebüßt. Aber hier gibt es auch eine Verantwortung des Handels. Die Erzeugerpreise für Obst und Gemüse liegen seit Jahren insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau. Das ist im Wesentlichen durch den Preisdruck des Lebensmitteleinzelhandels begründet.

Eine Analyse der Auswirkungen geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Einführung eines Mindestlohns, auf die Wettbewerbsfähigkeit der gärtnerischen Produktion ist sehr komplex. Neben den Effekten auf die Produktionskosten in den aktuellen Produktionssystemen sind zum Beispiel Möglichkeiten zur Anpassungen dieser Systeme, die Nachfrageelastizität auf Ebene der Verbraucher oder die Situation in wichtigen Wettbewerbsländern zu berücksichtigen.

Die bislang vorliegenden, vorläufigen Ergebnisse von Untersuchungen des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. (ZBG) und des Thünen-Instituts (TI) haben festgestellt, dass der Gemüsebau stärker von der Einführung des Mindestlohns betroffen ist als der Obstbau. Allerdings bestehen zwischen den verschiedenen Kulturen einer Sparte erhebliche Unterschiede. So gibt es für Produktionssysteme, die sehr arbeitsintensiv sind, einen starken Anreiz zu Rationalisierungsinvestitionen. Solche Investitionen sind in aller Regel nur in größeren Betriebseinheiten wirtschaftlich. Für diese Betriebe hat die Einführung des Mindestlohns daher in der Regel kaum Bedeutung. In kleineren Betrieben kann der Mindestlohn dagegen den Strukturwandel im Obst- und Gemüsebau bedauerlicherweise tendenziell verstärken.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt