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Frage von Marianne B. •

Frage an Christian Schmidt von Marianne B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vor einem Jahr hieß es: "Die Bundesregierung setzt sich für einen Ausstieg aus der betäubungslosen Enthornung ein."

Nach § 5 Abs. 1 Tierschutzgesetz (D) ist es verboten, an einem Wirbeltier einen mit Schmerzen verbundenen Eingriff ohne Betäubung durchzuführen.

Warum wird § 5 Abs. 3 Nr. 2, der erlaubt, die Enthornung bei bis zu sechs Wochen alten Kälbern ohne Betäubung vorzunehmen, nicht sofort gestrichen, wo er doch auf der irrigen Annahme beruht, junge Kälber besäßen kein Schmerzempfinden?

Die Hörner der Kühe haben allerdings wichtige Funktionen. Wäre es da nicht sinnvoll, den Landwirten zur Haltung behornter Rindern ein finanzieller Anreiz zu bieten?

Gruß
Marianne Bezler

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