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Frage von Philipp B. •

Frage an Christian Schmidt von Philipp B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Ihnen ist sicherlich die Problematik bekannt, dass beim sogennanten "Containern" Aktivisten Müll aus den Tonnen von Supermärkten "klauen", was nach deutschem Recht eine Straftat darstellt. Ich habe von Bekannten gehört, die sich fast vollständig mit so erbeuteten Lebensmitteln aus dem Müll ernähren.
Das diese unkonventionelle Art des Recyclings bestraft wird ist ein Missstand, auf den ich jedoch nicht hinauswill, da er lediglich Symptom für das eigentliche Problem ist: Es werden offensichtlich große Mengen genießbarer Lebensmittel vernichtet!

Das dies im Rahmen der globalen Ernährungslage und im Sinne der Nachhaltigkeit katastrophal ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen.

Deshalb ist es meines Erachtens dringend nötig, etwas zu ändern!

Bestehende Lebensmittelschutzverordnungen waren zu der Zeit, in der sie geschaffen wurden sinnvoll und richtig, und sind sicherlich auch heute noch von Relevanz. Jedoch hat sich unsere Gesellschaft in die Richtig gewandelt, dass eben solche Schutzverordnungen dazu führen, dass beispielsweise kiloweise Schokolade direkt nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums entsorgt werden.

Ich denke, dass ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden sollte, in dem eben solche genießbaren Lebensmittel, die ein Supermarkt zur Zeit gar nicht mehr verkaufen dürfte, denjenigen, die bereit diese vielleicht nicht mehr perfekten Lebensmittel zu konsumieren, zugänglich gemacht werden oder zu einem geringen Preis verkauft werden.

Grundsätzlich sollte der Sonderstatus von Nahrungsmitteln, der bisher vor geringer Qualität schützt, erweitert werden, sodass Nahrungsmittel auch vor der Vernichtung geschützt werden.

Mich würde Ihr Standpunkt zu dieser Problematik interessieren, und ob Sie Pläne haben, dieses Problem anzugehen. Sollte dies noch nicht der Fall sein, möchte ich Sie bitten, sich diesem wichtigen Thema zu widmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Bockermann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bockermann,

als Landwirtschaftsminister setze ich mich auf verschiedenen Ebenen ein für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln und gegen Lebensmittelverschwendung. Unser Essen ist zu gut für die Tonne. Die Verschwendung von Lebensmitteln ist ethisch und moralisch nicht hinnehmbar. Vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen können wir uns das nicht leisten. Eine Untersuchung der Universität Stuttgart im Auftrag des BMEL hat 2011 ergeben: In Deutschland fallen jährlich etwa elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an - in der Lebensmittelindustrie (1.850.000 t), im Handel (550.000 t), bei den Großverbrauchern (1.900.000 t) und in den privaten Haushalten (6.670.00 t). Das ist zu viel, das wollen wir ändern. Ich unterstütze deshalb zahlreiche Aktivitäten, die die Lebensmittelverschwendung weiter verringern.

Die meisten Lebensmittelabfälle entstehen in den privaten Haushalten. Und zwar 82 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Davon wären zwei Drittel vermeidbar durch planvolleren Einkauf, richtige Lagerung und bessere Resteverwertung. Mit unserer Verbraucherinformationskampagne "Zu gut für die Tonne" geben wir deshalb Verbraucherinnen und Verbrauchern wertvolle Tipps zum richtigen Einkauf, zur Lagerung und zur Resteverwertung. Der Initiative haben sich mittlerweile Partner aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette rund um Lebensmittel angeschlossen mit vielen guten Konzepten zur Verringerung von Lebensmittelabfällen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bmel.de.

Vielen Dank für Ihr Interesse am Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Es ist nicht verboten, Lebensmittel nach Ablauf des MHDs anzubieten. Wenn das MHD eines Lebensmittels überschritten ist, so muss das klar und allgemein verständlich gekennzeichnet werden. Die Ware darf jedoch weiterhin in Umlauf gebracht werden, wenn sich das Unternehmen, das die Ware abgibt, davon überzeugt hat, dass das Lebensmittel sicher ist. Viele Lebensmittelunternehmen arbeiten eng zusammen mit den TAFELN und geben Fehlchargen oder Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kostenlos ab. Die Verantwortung geht vom Hersteller auf das abgebende Unternehmen über. Um hier für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir diese rechtlichen Aspekte in einem "Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen" erläutert. Darüber hinaus werden Änderungen beim Mindesthaltbarkeitsdatum derzeit auf europäischer Ebene diskutiert - zum Beispiel bei langlebigen Produkten. Das unterstütze ich ausdrücklich und setze mich auf europäischer Ebene für eine Abschaffung des MHD auf Produkten ein, die sehr lange haltbar sind. Allerdings reicht diese Maßnahme nicht aus, um die Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Fast drei Viertel der vermeidbaren und teilweise vermeidbaren Lebensmittelabfälle aus Haushalten in Deutschland tragen - laut Stuttgarter Studie - kein MHD: Gemüse (26%), Obst (18%), Backwaren (15%), Speisereste (12%).

Die Berichterstattung über Menschen, die ihre Lebensmittel zum Teil ausschließlich aus Mülltonnen holen, kann dazu beitragen, dass sich mehr Menschen über ihren Umgang mit Lebensmitteln Gedanken machen. Viel besser wäre es jedoch, wenn überhaupt keine Lebensmittel in den Müllcontainern landen - weder im Supermarkt noch zu Hause. Dem so genannten "Containern" stehe ich vor allem mit Blick auf die Lebensmittelhygiene kritisch gegenüber. So wurde bei den Lebensmitteln aus dem Container die Kühlkette unterbrochen und es kann zu Verschmutzungen und Verderb kommen, auch wenn diese Schäden nicht unmittelbar sichtbar sind.

Grundsätzlich bin ich überzeugt: Mehr Wertschätzung für unsere Lebensmittel lässt sich nur durch beharrliche Aufklärung erreichen. Deshalb werden wir die Initiative "Zu gut für die Tonne" auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.zugutfuerdietonne.de.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB