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Christian Schmidt
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Frage von Max M. •

Frage an Christian Schmidt von Max M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich weiß Sie sind seit kurzer Zeit in diesem Amt tätig, aber ich möchte gerne von Ihnen wissen wann und ob Sie gegen Firmen einschreiten die Zahnpasta, Shampoo usw. Plastikkügelchen untermischen die wiederum für Fische und im Endeffekt für Menschen gefährlich werden.

Siehe hier ein Link zur Plastikvermüllung mit diesen Kügelchen der Donau.

http://www.t-online.de/nachrichten/klimawandel/id_68372176/umweltverschmutzung-mehr-plastik-als-jungfische-in-der-donau.html

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

für Ihre Anfrage zu Kunststoffpartikeln in kosmetischen Mitteln vom 6. März 2014 danke ich Ihnen.

Innerhalb der Bundesregierung ist für Maßnahmen zu Umweltwirkungen von Kunststoffpartikeln aus kosmetischen Mitteln das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zuständig. Das BMUB befasst sich dabei auch mit Umweltwirkungen auf die menschliche Gesundheit.

Als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft fällt in meinen Zuständigkeitsbereich die Sicherheit kosmetischer Mittel bei ihrer unmittelbaren Verwendung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Generell gilt, dass nach der EU-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) kosmetische Mittel bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein müssen. Dazu müssen Hersteller und Importeure vor dem Inverkehrbringen eine Sicherheitsbewertung ihrer Produkte durchführen lassen. Werden in einem kosmetischen Mittel Kunststoffpartikel verwendet, so ist dies im Rahmen der Sicherheitsbewertung ebenfalls zu berücksichtigen und zu bewerten.

Zu Fragen der Sicherheit kosmetischer Mittel bzw. ihrer Bestandteile wird mein Haus durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beraten. Das BfR hat anhand des jetzigen Kenntnisstandes und der derzeit vorhandenen einschlägigen Daten eine gesundheitliche Bewertung zu Kunststoffpartikeln in kosmetischen Mitteln vorgenommen. Aus der Stellungnahme des BfR ergeben sich keine Hinweise auf ein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Mikropartikel enthaltende kosmetische Mittel verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister