Frage an Christian Schmidt von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber, werter, hoch verehrter Herr Schmidt,
am 26.06.2013, also genau vor einem Monat, schrieben Sie in einer Antwort: "Präsident Obama hat klargestellt, dass Deutschland nicht Ausgangspunkt ("launching point") für den Einsatz von Drohnen ist."
Auf http://www.heise.de/tp/druck/mb/artikel/39/39590/1.html ist heute zu lesen: "Als einzige ausländische Armee haben die USA mehrere Dutzend Aufklärungsdrohnen auf Basen in Deutschland stationiert. Seit 2005 verfügen sie über unbefristete Aufstiegsgenehmigungen. Die USA haben von der Bundeswehr eine offizielle Zulassung für den Betrieb von 57 Aufklärungsdrohnen in Deutschland erhalten. Das ergab eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die nun vom Verteidigungsministerium beantwortet wurde. Auch zu den Standorten hat die Bundesregierung Angaben gemacht. Demnach befinden sich die Drohnen auf US-Basen in Bamberg, Hohenfels, Vilseck, Grafenwöhr und Illesheim."
FRAGE: Seit wann ist Ihnen die Stationierung von Drohnen der U.S. Besatzungsstreitkräfte in Deutschland bekannt?
Noch eine Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 26.06.2013, in der es ja um (völkerrechtswidrige) Drohnenangriffe, mit denen Menschen in Afrika ermordet wurden, geht. Sie geben an, dass laut Barack Obama Deutschland nicht "launching point", also Startpunkt von Drohnen ist. Es ist nicht notwendig, dass diese Drohnen in Deutschland gestartet wurden, es geht um die Steuerung, und die kann sehr wohl von Deutschland aus erfolgt sein, insbesondere von Ramstein.
FRAGEN:
-Haben Sie Kenntnisse, dass Drohnen der U.S. Besatzungsstreitkräfte, der U.S. Army, des CIA oder sonstiger U.S. Organisationen von Deutschland aus, evtll. von Ramstein aus, gesteuert werden?
-Wie kann Deutschland nicht Startpunkt von Drohnen sein, wenn die U.S. Besatzungsstreitkräfte Drohnen hierzulande stationiert haben, mit freundlicher Genehmigung des Verteidigungsministeriums?
Ich habe Ihre Fragen zur Kenntnis genommen. Aber sie führen nicht weiter, da sie keine neuen Aspekte zu Ihren vorhergehenden Fragen enthalten. Für mich ist dieser Fragenkomplex mit meinen bereits erfolgten Antworten jetzt abgeschlossen.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ihre Fragen habe ich zur Kenntnis genommen. Aber sie führen nicht weiter, da sie keine neuen Aspekte zu Ihren vorhergehenden Fragen enthalten.
Für mich ist dieser Fragenkomplex mit meinen bereits erfolgten Antworten jetzt abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB