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Frage von Günther L. •

Frage an Christian Schmidt von Günther L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Betreff: UN – Konvention Abgeordneten Konvention

Der Deutsche Bundestag hat heute am 27.06.2013 zur o.g. UN Konvention abgestimmt. Weshalb haben Sie persönlich dieser Konvention nicht zugestimmt? In 167 Ländern wurde diese Konvention bereits ratifiziert!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre Email vom 27.6.2013.
Gegenstand der Beratungen am 27.6.2013 war u.a. ein Gesetzentwurf zur Vermeidung unseriöser Geschäftspraktiken. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird der Schutz von Verbrauchern vor unerlaubter Telefonwerbung, überzogenen Abmahnungen und dubiosen Inkassomethoden verbessert.

Von Seiten der Opposition wurde die Debatte jedoch dazu genutzt, den Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen zum Thema Abgeordnetenbestechung zu überladen. Dabei wird und wurde ignoriert, dass nach § 108 e Strafgesetzbuch die Abgeordnetenbestechung bereits viele Jahre unter Strafe steht.

Ich halte es für allemal besser, in Fragen wie dieser, die den Kernbereich des Parlamentarismus´ betreffen, einvernehmliche Wege zu beschreiten.

Schwierigkeiten bei der Anwendung/ Abgrenzung der Konvention entstehen durch das Verständnis der Bundestagsabgeordneten als „Amtsträger“. Das sind sie ja gerade nicht, sie sind keinen Weisungen unterworfen, weil sie für das Volk und nicht für die Verwaltung arbeiten. Ist ein Gewerkschaftsfunktionär, der in den Bundestag gewählt wird schon „verdächtig“, wenn er eine gewerkschaftsfreundliche Gesetzgebung unterstützt? Ich meine klar: Nein! Von ihm wird auch erwartet, dass er die Interessen des ganzen Landes berücksichtigt! Man muss dies genau wägen und einvernehmlich regeln, nicht um Abgeordnete besserzustellen, aber um ihnen einen breiten Entscheidungsspielraum zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB