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Christian Schmidt
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Frage von Lothar S. •

Frage an Christian Schmidt von Lothar S. bezüglich Finanzen

Wahlplakates der CDU von 1999: Was kostet uns der Euro? Muß Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen? Ein klares Nein. Der Maastricher Vertrag verbietet ausdrücklich, daß die Europäische Union oder die anderen EU-Partner für die Schulden eines Mitgliedstaates haften. Mit den Stabilitätskriterien des Vertrages und dem Stabilitätspakt wird von vornherein sichergestellt, daß die Nettoneuverschuldung auf unter 3% des Bruttoinlandsprodukts begrenzt wird. Die Euro-Teilnehmerstaaten werden daher auf Dauer ohne Probleme Ihren Schuldendienst leisten können. Eine Überschuldung eines Euro-Teilnehmerstaates kann daher von vornherein ausgeschlossen werden.

Lieber Herr Schmidt,

wie planen Sie am Freitag abzustimmen ?
Teielen Sie meine Meinung, dass die Politik die Zukunft der folgenden Generationen verspielt hat.

Viele Grüße

Dr. Lothar Schneider

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie haben Recht. Bei der Bundestagswahl im Jahr 1998 sind sinngemäß diese Punkte genannt worden. Nach wie vor gilt, dass sogenannte „Bail-out“-Verbot.

Der neben dem Maastrichter Vertrag vereinbarte sogenannte Stabilitäts- und Wachstumspakt hat diese Regeln beinhaltet. Sie finden sich wieder in Art. 126 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU, das mit dem Protokoll Nr. 12 und der Begrenzung auf die 3 % Nettoneuverschuldung auch so verankert ist. Hinzu kommt die vereinbarte Regelung in Art. 125 desselben Vertrages, dass die Europäische Union nicht für Verbindlichkeiten einzelner Staaten haftet und auch andere Mitgliedstaaten nicht haften.

Sanktionsregelungen waren vorgesehen mit Geldstrafen von 0,2 - 0,5 % des Brutttoinlandsproduktes, Hinterlegung einer unverzinslichen Einlage von defizitären Staaten in Brüssel und Überprüfung der Darlehenspolitik. Die Sanktionen können nur vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden, wobei das betroffenen Land kein Stimmrecht hat. Diese Sanktionsregelungen haben den Vertrag ergänzt. Sie sind allerdings veränderbar bzw. blockierbar dadurch gewesen, wenn Einzelstaaten sich einig waren, im Ministerrat die qualifizierte Mehrheit nicht erreichbar war. Insofern ist wichtig zu wissen, dass das Defizitverfahren, das die Europäische Kommission genau nach diesen Regeln im Jahr 2003 wegen Überschreitung der Defizithöchstgrenzen gegenüber Deutschland und Frankreich eingeleitet hat (nicht nur Griechenland ist betroffen), dann von der damaligen rot/ grünen Bundesregierung und Frankreich - übrigens mit griechischer Unterstützung - außer Kraft gesetzt worden war. Erst später im Jahr 2006 wurde das Defizitverfahren wieder aufgenommen. Da die Bundesrepublik im Jahr 2006 (schon zur Zeiten der Regierung Merkel) das Defizit wieder stark nach unten gebracht hatte, waren die „blauen Briefe“ und Sanktionsandrohungen aus Brüssel nicht mehr notwendig und wurden eingeholt.

Die Zähne, die 2003 dem Stabilitätspakt mutwillig gezogen worden waren, sind jedoch nie richtig nachgewachsen. Es bedurfte erst der Griechenland-Krise und der nachhaltigen Arbeit von Bundeskanzlerin Merkel, dass wir heute mit einer ganzen Reihe von Kontrollmechanismen, insbesondere des völkerrechtlich verbindlichen Fiskalpaktes, der nicht ohne weiteres von einzelnen Staaten aufgehoben werden kann, nun besser für solche Themen gewappnet sind.

Griechenland hat den Ernst der Lage verstanden und in vielen Bereichen enorme Anstrengungen unternommen. Das zeigt der Troika-Bericht und das war auch Voraussetzung für die Entscheidung, die wir jetzt getroffen haben. Die Anpassungsmaßnahmen des Programms sind notwendig und richtig. Griechenlands Probleme sind sicher nicht von heute auf morgen zu lösen. Aber es zeigt sich, dass Griechenland und andere Staaten unter dem Eindruck dieser Regelung zur Haushaltsehrlichkeit veranlasst werden. Selbsterkenntnis (ggfs. mit Nachhilfe) ist der erste Weg zur Besserung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär