Frage an Christian Schmidt von Dieter F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ist es richtig, dass die CSU nahezu geschlossen für den ESM gestimmt hat? Stimmt der Art. 32 (9) des ESM-Vertrages, wie er vom Bundestag beschlossen wurde mit der nachfolgenden Formulierung überein?
Ich zitiere:
“(9) Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.”
Warum melden sich einzelne MdBs der CSU derzeit in den Medien zu Wort und lehnen eine Banklizenz für den ESM ab? Ist es richtig, dass der ESM bezüglich einer Banklizenz von der Lizenzierungspflicht befreit ist und auch ohne Lizenz als Bank handeln kann?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fritsch
Sehr geehrter Herr Fritsch,
die Bundesregierung ist strikt gegen eine Bank-Lizenz für den Euro-Rettungsschirm ESM. Es ist völlig gegen unser Interesse, dass der ESM womöglich so erheblich ausgeweitet werden würde. Die Haftung Deutschlands ist auf den deutschen Anteil am genehmigten Kapital beschränkt (§ 1 ESM-Finanzierungsgesetz). Deshalb sind auch die Diskussionen über eine angeblich vorhandene „Banklizenz" irreführend. Der ESM ist keine Bank, sondern eine internationale Finanzinstitution. Deshalb kann er sich auch nicht bei der EZB refinanzieren. Als internationale Institution unterliegt der ESM weder den nationalen Bankengesetzen noch der Bankenaufsicht. Nur dieses ist im EZB-Vertrag geregelt.
Die von Ihnen angesprochene Regelung entspricht sinngemäß übrigens den Regelungen für den Internationalen Währungsfonds, der seit seiner Gründung als sogenannte Bretton-Woods-Institution gemäß Artikel IX. des Übereinkommens von 1944 auch nationaler Lizensierung nicht unterworfen ist. Es besteht keine Veranlassung, Dinge hineinzugeheimnissen, die nicht enthalten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB