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Christian Schmidt
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Frage von Dieter K. •

Frage an Christian Schmidt von Dieter K. bezüglich Recht

sehr geehrter Hr. Schmidt,

ich möchte von Ihnen wissen ob Sie bei der Verabschiedung des "Meldegesetzes" anwesend waren und wie Sie ggf. abgestimmt haben

Vielen Dank

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kriesten,

Ihre Email, in der Sie auf das Gesetzgebungsverfahren des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens Bezug nehmen, habe ich erhalten. Ich selbst habe - wie die meisten Kolleginnen und Kollegen - an der Schlußabstimmung nicht teilgenommen. Dies heißt allerdings in keiner Weise, dass wir uns ignorant mit dem Gesetz nicht beschäftigt hätten. Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung beschlossen, dann dem Bundesrat zur Stellungnahme gegeben, dann dem Bundestag zugeleitet, dann dort in einer Ersten Lesung bereits vor einigen Monaten im Plenum besprochen und debattiert, dann in den Ausschüssen beraten und ist dann zur Zweiten und Dritten Lesung wieder in den Bundestag gelangt. Dabei gab einige Themen, die im Laufe der Beratungen verändert worden sind. Ich selbst habe mich mit der Frage der melderechtlichen Erfassung von Bundeswehrsoldaten (einem Spezialthema) beschäftigt und mit den im Innenausschuss tätigen Kollegen über diese Frage beraten. Auch dies war ein Thema, dass erst im Laufe der Beratungen als regelungsbedürftigt erkannt worden war.

Wenn ich an den Beratungen teilgenommen hätte, dann hätte ich für den Gesetzentwurf gestimmt. Bei unstrittigen oder seitens der Opposition nicht wirklich angegriffenen Gesetzgebungsvorhaben gibt es die Praxis, dass bei der Schlussberatung keine so genannte Namentliche Abstimmung beantragt wird. Bei einer Namentlichen Abstimmung hätten sich weit über 90 Prozent der Abgeordneten an der Abstimmung beteiligt. Solange niemand die Beschlussfähigkeit des Parlaments anzweifelt, reicht jede Zahl von Abgeordneten aus. Sollte sich das Verhältnis von Mehrheit und Minderheit zwischen den Fraktionen erkennbar bei solch einer Abstimmung anders als üblich darstellen, würde die Abstimmung anders verlaufen. Allein aus der Tatsache, dass die Opposition ihre Instrumente nicht genutzt hatte, gegen den Gesetzentwurf vorzugehen, lässt erkennen, dass die anschließende Kritik nicht tief reflektiert der wirklichen politischen Position entsprochen hat.

Im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag wurde die von der Bundesregierung ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Einwilligungslösung (Weitergabe von Daten an Dritte nur nach Zustimmung) zu einer Widerspruchslösung (Weitergabe von Daten nur solange bis Widerspruch) umgewandelt. Der Grund hierfür lag vor allem darin, dass bereits die derzeit geltenden Meldegesetze der Länder über eine entsprechende Widerspruchslösung für den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister verfügen. Zudem wurden Zweifel an der Praktikabilität einer Einwilligungslösung und der möglichen Auswirkungen für vergleichbare Regelungen, die ebenfalls als Widerspruchslösung ausgestaltet sind (z.B. § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes), geäußert. Die hieran nachträglich aufgekommene öffentliche Kritik nehmen wir sehr Ernst. Schließlich hat sich die christlich-liberale Koalition seit Beginn der Wahlperiode für einen starken Schutz personenbezogener Daten eingesetzt. In zahlreichen Gesetzgebungsverfahren wurden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

Sollte daher der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 21. September 2012 bezüglich der vorgenannten Regelung den Vermittlungsausschuss anrufen, werden wir konstruktiv und proaktiv an einer Neugestaltung des Bundesmeldegesetzes mitarbeiten.

Dennoch halte ich fest, dass ich die im Meldegesetzentwurf verankerte Widerspruchslösung für praktikabel und richtig halte. In den bisherigen Datenschutzgesetzen der Länder ist sie auch die Grundlage. Ich habe noch nichts von einem Proteststurm gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB