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Frage von Maria und Dr. Rolf S. •

Frage an Christian Schmidt von Maria und Dr. Rolf S. bezüglich Gesundheit

1) Will die CDU/CSU die Gesundheitskosten insgesamt senken, ohne die medizinische Versorgung zu verschlechtern? Wie?
2) Warum beispielsweise sind die gleichen Medikamente in Deutschland teurer als in anderen EU-Ländern? Warum soll für Ärzte ein hohes Einkommen gesichert bleiben, während andere Bürger zurückstecken müssen?
3) Wieso soll die Gesundheitsprämie der CDU/CSU den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern und die Bürgerversicherung der SPD und Grünen nicht, obwohl es sich in beiden Fällen um Zwangsversicherungen für alle handeln wird und auch die SPD die Vielfalt der Kassen beibehalten will?
4) Woher will die CDU/CSU die enormen Steuermittel für die Gesundheitsprämie nehmen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schmidt,
sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

vielen Dank für die Übersendung Ihrer Fragen zur Gesundheitspolitik der Union. Gerne erläutere ich hierzu die Position der Union:

1.
Die Union will ein neues, zukunftsfähiges System der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur so können wir eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle sichern, neue Arbeitsplätze schaffen und die Wachstumschancen des Gesundheitssektors ausschöpfen.

Die „solidarische Gesundheitsprämie“, deren Einführung die CDU vorgeschlagen hat, verfügt über zwei entscheidende Vorteile: sie entlastet die Arbeit von Lohnzusatzkosten und sie verhindert eine Zwei-Klassen-Medizin. Die Gesundheitsprämie ist definiert als „Gesundheitskosten des Vorjahres geteilt durch die Anzahl der Versicherten“. Gleichzeitig gilt: Niemand zahlt mehr als 7 Prozent seines Arbeitslohnes. Das bedeutet: niemand zahlt bei der Umstellung auf die Gesundheitsprämie mehr als heute! Für kleine Einkommen greift künftig automatisch ein Überforderungsschutz, der aus den Arbeitgeberanteilen zu den Gesundheitskosten finanziert wird. Bei Rentnern zahlt der Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil. Kinder werden beitragsfrei mitversichert; dies wird aus Steuermitteln finanziert. Kinderkosten sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der auch – anders als heute – Beamte, Selbständige und privat Versicherte einen Beitrag nach Leistungsfähigkeit erbringen müssen. Das ist gerecht.

2.
Die unterschiedlichen Arzneimittelpreise in den EU-Ländern resultieren zum Teil aus wirtschaftlichen Überlegungen der einzelnen Pharmaunternehmen (Kalkulation). Diese Überlegungen kann ich natürlich nicht bewerten. Dann ist es sicher so, dass aufgrund der zum Teil stark divergierenden Lohn- und Lohnzusatzkosten in den unterschiedlichen Ländern die Preise sehr verschieden ausfallen können. Zum anderen ist die Besteuerung von Arzneimitteln in den Ländern unterschiedlich geregelt. Es gibt Länder, in denen Medikamente von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind, in anderen Ländern ist ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel zu entrichten.

In den Honorarordnungen werden die Einkommen der freien Berufe (u .a. für Ärzte) für die Erbringung innovativer Leistungen auf höchstem Qualitätsniveau geregelt.
Umfragen und Statistiken zeigen, dass die Gebühren- und Honorarordnungen sowohl in der Bevölkerung als auch in den Freien Berufen akzeptiert, angewendet und gewürdigt werden. Sie sorgen für Transparenz bei dem Zustandekommen der Honorare und bieten auch eine gewisse Schutzfunktion vor Übervorteilung. Im Übrigen müssen (und haben) Ärzte auch ihren Anteil zur Konsolidierung des Gesundheitswesens zu leisten.

3.
Der neue Effekt der solidarischen Gesundheitsprämie besteht darin, dass bei den Krankenkassen für jeden Versicherten der gleiche, kostendeckende Betrag eingeht. Der Versicherte mit 4.000.- Euro Monatseinkommen ist damit für die Krankenkasse ein gleich guter Kunde wie der Versicherte mit nur 1.200.- Euro Einkommen. Damit wird es für die Krankenkassen endlich interessant, in den Wettbewerb um Kunden einzutreten. Wettbewerbslösungen sind aber immer der erste Schritt zu Kostensenkungen.

Die von der SPD und den Grünen propagierte „Bürgerversicherung“ ist keine geeignete Lösung der Probleme unseres Gesundheitswesens. Die „Bürgerzwangsversicherung“ wirkt im Ergebnis wie eine neue Steuer. Sie führt nicht zu einer Abkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten. Jede Kostensteigerung im Gesundheitswesen verursacht dann zwangsläufig den Verlust von Arbeitsplätzen. Die „Bürgerzwangsversicherung“ ist eine Einheitskasse, bei der es keinen Wettbewerb mehr gibt; damit sind immense Kostensteigerungen vorprogrammiert. Im Übrigen wäre die Einführung einer solchen Versicherung nur für Berufsanfänger möglich; die Folge wären jahrzehntelange Übergangsregelungen.

4.
Die Einführung der Gesundheitsprämie soll zeitnah im Zusammenhang mit der Steuerreform erfolgen. Die nähere Ausgestaltung der solidarischen Gesundheitsprämie insbesondere im Hinblick auf deren Höhe, den Zuschussbedarf für Geringverdiener und das zur Verfügung stehende Volumen aus Steuermitteln wird auch davon abhängen, wie die Einzelheiten einer Steuerreform und die zum Zeitpunkt der Einführung der Prämie bestehende finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung sein werden.

Ein Wort zum Abschluss: Die solide Finanzierung des Gesundheitssystems ist eine unabdingbare Angelegenheit. Deswegen müssen Strukturveränderungen gut bedacht sein. Allerdings bin ich nicht der Ansicht, dass wir ohne eine mittelfristige Abkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnnebenkosten unsere Volkswirtschaft selbst gesund erhalten können. Ich bitte um Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christian Schmidt MdB

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030/227 71630