Frage an Christian Schmidt von Hubert B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmidt
finden Sie wirklich, das der Bundeshaushalt Sozial inordnung ist ?
Ich finde das nicht!
Begründung:
Es kann nicht angehen, das sich die Bundespolitiker zwei Regierungssitze halten, den einen in Bonn und den zweiten in Berlin. Mit dem Unterhalt von den beiden Regierungssitzen kann der Haushalt in Millionenhöhe im Bund erheblich eingespart werden.
Wo zu braucht die Kanzlerin zwei Regirungsgebäude und der Bundespresident
Zwei Villen ? Würde mann die Gebäude in Bonn verkaufen, entfällt der Unterhalt
der Gebäude und mit dem Erlös des verkaufs, kann der Haushalt verbessert werden.
Warum drängen Sie als Rechtsanwalt micht auf Einsparungen ? Der Bürger hat doch das Recht auf einen vernünftigen umgang mit seinen Steuergeldern.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Basso
Sehr geehrter Herr Basso,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie fordern aus Kostengründen eine Änderung des im Jahr 1991 beschlossenen so genannten Bonn-Berlin-Gesetzes und einen Komplettumzug aller Ministerien von Bonn nach Berlin.
Diese Forderung hat manches für sich, aber vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation wäre ein solcher Komplettumzug nicht zu stemmen. Aus meiner Sicht gibt es derzeit deshalb keine Alternative dazu, die anfallenden „Teilungskosten“ Stück für Stück zu reduzieren. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist hier sehr engagiert. „Wir bekennen uns zum Bonn-Berlin-Gesetz, insbesondere zu den kulturellen Verpflichtungen des Bundes“, sagt der Koalitionsvertrag; dies schließt meines Erachtens nicht aus, dass mittel- und langfristig alle regierungsentscheidenden Strukturen in Berlin versammelt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär