Frage an Christian Schmidt von Bernd G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Warum wehrt man sich csu-cdu-fdp gegen einen Mindestlohn.Es wäre eine einfache Lösung für unse Sozialkassen .Da erhebliche Einnahmen hinzukommen würden.Bitte keine Ausreden wie Arbeitzplätze verlagern,Konkurenznachteile.Bitte um Antwort. B.Gabriel
Sehr geehrter Herr Gabriel,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns fordern. Gerne nehme ich zu diesem Punkt Stellung.
Jeder soll mit seinem Lohn bzw. durch eine Vollzeittätigkeit den eigenen Lebensunterhalt in der Regel bestreiten können. Es bleibt aber zu befürchten, dass eine Umstellung der Lohnfindung mit einem einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn auf die staatliche Ebene Arbeitsplätze gefährden würde. Ein einheitlicher, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn könnte hunderttausende Arbeitsplätze kosten, besonders viele davon in Ostdeutschland und im ländlichen Raum. Insbesondere Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, die es ohnehin schwer haben, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren oder den Einstieg zu finden, wären davon betroffen.
Mich verwundert, dass gerade die Gewerkschaften, die doch die Tarifverträge unterschreiben sozusagen gegen sich selbst demonstrieren und den Staat auffordern, die Tarife festzulegen.
Es soll Aufgabe der Tarifvertragsparteien bleiben, Niedriglöhne in Ordnung zu bringen. Und für den Notfall kann die verbindliche Wirkung von Tarifverträgen über die Mitglieder der abschließenden Verbände hinaus durch Allgemeinverbindlicherklärung auf die ganze Branche ausgedehnt werden. Es können in einzelnen Branchen unterste Tariflöhne, also Mindestlöhne, durch die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowohl für deutsche wie für ausländische Arbeitnehmer festgeschrieben werden, um Lohndumping wirksam zu verhindern.
In den Branchen, in denen keine Tarifverträge gelten oder Tarifverträge nur geringe Wirkungskraft entfalten, haben die Tarifvertragsparteien neben den Möglichkeiten, die das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet, auch die Möglichkeit über das Mindestabeitsbedingungengesetz Lohnuntergrenzen festzulegen. Das hat die CDU/CSU-SPD-Regierung vor zwei Jahren festgelegt. Mehrere Branchen haben davon bereits Gebrauch gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB