Frage an Christian Schmidt von Michael S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Schmidt!
Die CDU/CSU-Fraktion möchte nach einem Wahlsieg das Verbot aller Legebatterien, das ab dem Jahr 2007 in Kraft treten soll, wieder aufheben, obwohl der Betrieb der Batterien den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.
Warum geht eine Partei, die das Wort christlich in ihrem Namen trägt, so mit den Tieren um?
Sehr geehrter Herr Scharf,
vielen Dank für Ihre Zuschrift über kandidatenwatch.de. Gerne beantworte ich Ihre Frage zur Legehennenverordnung.
Mit der Aufnahme von Kleinvolieren als zusätzliche Haltungsform neben der Boden- und Freilandhaltung in die deutsche Legehennenhaltungsverordnung wurden die Wettbewerbsbedingungen für deutsche Legehennenhalter an das europäische Niveau angeglichen. Der nationale Alleingang der Bundesregierung, unbedingt schärfere Regelungen für deutsche Legehennenhalter durchzusetzen, gefährdet tausende von Arbeitsplätzen und treibt die heimische Eierproduktion in Drittländer ab, die von tiergerechten Haltungsformen weit entfernt sind. Deshalb treten wir für eine Anpassung an das geltende EU-Recht ein. Dies bedeutet nicht eine Rückkehr zur alten Käfighaltung. Wir betrachten dies auch als moralische Frage.
Tierschutz hat in der CSU einen sehr hohen Stellenwert. Nicht zuletzt deshalb wurde in Bayern bereits 1998 der Tierschutz in die Bayerische Verfassung aufgenommen. Es gibt viele Beispiele, bei denen die Erhebung des Tierschutzes zum Rechtsgut mit Verfassungsrang in der Rechtssprechung, bei Gesetzen und bei Verwaltungshandlungen mehr Berücksichtigung gefunden hat.
Generell ist aber festzustellen, dass Deutschland heute eines der ältesten und in der gegenwärtigen Fassung strengsten Tierschutzgesetzes der Welt hat. Wo eine Weiterentwicklung des gesetzlich festgeschriebenen Tierschutzes notwendig erscheint, unterstützen wir das.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB