Frage an Christian Schmidt von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.02.2010 entschieden dass weite Teile, speziell die Berechnungsmethoden (sofern überhaupt welche angewandt wurden) zur Höhe des ALG II verfassungswidrig sind.
Sie haben damals der Einführung des ALG II zugestimmt und damit auch diesen verfassungswidrigen Berechnungsmethoden, die, wie das Bundesverfassungsgericht nun ausführte, gegen die grundgesetzlich verankerte Beachtung der Menschenwürde verstoßen.
Meine Frage dazu: Wie vereinbaren Sie Ihre Entscheidung, der Einführung des ALG II zuzustimmen, mit Ihrem christlichen, sozialen und demokratischen Verständnis und damit, (wieder einmal) das Grundgesetz missachtet zu haben?
Am 10.04.2006 besuchte ich Sie in Ihrer so genannten „Bürgersprechstunde" in Ihrem Abgeordnetenbüro in Neustadt an der Aisch und fragte Sie unter anderem, ob Sie den damaligen Betrag von 345,00 Euro für ausreichend erachten würden um ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Wie bei den meisten Menschen, die sich selbst als Politiker bezeichnen, gaben Sie mir keine Antwort, sondern stellten mir eine Gegenfrage, nämlich: „Woher soll´s denn kommen?"
Meine Fragen dazu:
1) Wo kommen denn die Milliardenbeträge zur Stützung der Banken her, die mit ihrer Misswirtschaft den Staat ruinieren?
2) Wo kommt das Geld her, mit dem Deutschland den sinnlosen Krieg der U.S. Army in Afghanistan unterstützt?
Die Fragen dieses Fragestellers ergehen sich in Polemik zu immer wiederkehrenden Themen. Der Fragesteller hat das Recht, zu fragen. Ich habe das Recht, auf solche Fragen nicht zu antworten.
Christian Schmidt MdB