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Christian Schmidt
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Frage von Andreas V. •

Frage an Christian Schmidt von Andreas V. bezüglich Wirtschaft

sehr geehrter Herr Schmidt,

danke für die Antwort bzgl. BA - und Grüße natürlich an F.J.J., dessen Referent ich war.
Noch eine Frage, die mich seit Jahren umtreibt:
warum werden die Verkehrsträger steuerlich ungleich behandelt? Schon meinen Vater als DB´ler hat es geärgert, dass Autos und DB natürlich von MWSt. und Mineralölsteuer erfasst werden, Flugzeuge aber bekommen ihr Kerosin steuerfrei.
Das halte ich aus Wettbewerbsgründen für ungerecht. Da sehe ich auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes Handlungsbedarf - man kann nicht die Erderwärmung bedauern und einen Verkehrsträger subventionieren, dem es dadurch erst ermöglicht wird, zumindest aber leichter fällt, mit Dumpingpreisen der Umwelt noch mehr zuzusetzen und andere Verkehrsträger ins Abseits zu schieben. Da muß ein Gleichgewicht her! Und diese Angleichung wäre sicher viel nachvollziehbarer als zB. die Wiederherstellung des Abstands reduzierter und normaler MWSt. oder andere "Anpassungen".

mit besten Grüßen aus dem schönen Stein
Andreas Vaerst

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CSU

Sehr geehrter Herr Vaerst,

vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben. Flugkraftstoffe werden im gewerblichen Luftverkehr gegenwärtig weltweit auf grenzüberschreitenden Flügen auf Grund des Art. 24 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) und einer Vielzahl bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den einzelnen Staaten nicht mit einer Mineralölsteuer (Kerosinsteuer) belegt.

Auf EU-Ebene stellt Art. 14 Abs. 2 der Energiesteuerrichtlinie vom 31. Oktober 2003 seit dem 1. Januar 2004 den Mitgliedstaaten frei, reine Inlandsflüge der Kerosinsteuer zu unterwerfen. Dasselbe gilt für innergemeinschaftliche Flüge, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander geschlossen haben. Alle anderen gewerblichen Flüge sind gem. Art. 14 Abs. 1 der Energiesteuerrichtlinie weiterhin obligatorisch von der Mineralölsteuer befreit.

Mit der Einführung einer Kerosinsteuer auf gewerbliche Inlandsflüge stünde allerdings zu befürchten, dass dies zu einem Ausweichverhalten durch Auftanken im Ausland und auch vereinzelt zu einer Abwanderung auf ausländische Flughäfen in Grenznähe und damit zu Wettbewerbsnachteilen für den Standort Deutschland führt. Die Einführung einer Kerosinsteuer wäre unter diesen Voraussetzungen also nicht sachgerecht.

Zur Verringerung der schädlichen Emissionen soll der Flugverkehr in der Europäischen Union vielmehr ab 2012 wettbewerbsneutral in das Europäische Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Im Übrigen bestelle ich gerne herzliche Grüße von Franz Josef Jung! Ich habe ihm von Ihrem guten Wohnortwechsel berichtet…. Ihr Hinweis auf Ihren Vater bekräftigt meine Annahme, dass Sie mit dem Herrn Bundesbahnpräsidenten a. D. verwandt sind – eine Familienvermutung, die sich in jeder Hinsicht bei meinem Namen nicht stellen würde…

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär