Frage an Christian Ronge von Kirstin B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Ronge,
seit mehr als 18 Jahren bin ich als Kindertagespflegeperson in Ihrem Wahlkreis tätig. Damit bin ich eine von ca. 45000 Kindertagespflegepersonen in Deutschland, welche etwa 150000 Kinder betreuen und somit einen wichtigen Bestandteil der Kinderbetreuung darstellen.
In Paragraph 23 SGB VIII steht, dass einer Kindertagespflegeperson eine "Anerkennung für ihre Förderleistung" gezahlt werden soll. So ist es möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen 50 Stunden pro Woche arbeiten, aber vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht ausreichend vergütet werden. Ein Leben von dieser Tätigkeit ist vielerorts nicht möglich, Altersarmut ist vorprogrammiert. Auf Grund der schlechten Rahmenbedingungen geben viele Kindertagespflegepersonen auf.
Wie möchten Sie die Kindertagespflege fördern, die Wahlfreiheit der Eltern (Paragraph 5 SGB VIII) - insbesondere für die Betreuung über 3-jähriger Kinder - stärken und welche Möglichkeit sehen Sie, die Vergütung der Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht anzuheben?