Wie rechtfertigen Sie Ihre Entscheidung vom 25. August 2021 zur geschlechtergerechten Sprache in Schulen vor dem Grundgesetz?
Sehr geehrter Piwarz,
Potsdamer Schüler:innen sind über die Entscheidung zum Verbot einer geschlechtergerechteren Sprache mittels Sonderzeichen des sächsischen Kultusministerium fassungslos. Sie fühlen sich in ihren Grundrechten unserer Demokratie eingeschränkt, wenn sie ihr Geschlecht und das von anderen nicht frei versprachlichen dürfen, sonder in der öffentlichen Institution Schule eine Einschränkung ihrer sprachlichen Freiheit erfahren. Weiterhin besteht die Frage, wie die Nennung von der weiblichen und maskulinen Form von Personenbezeichnung das dritte Geschlecht mit einbezieht. Die Frage ist also, wie Sie ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der Grundgesetze und der Realität, in der es mehr als zwei Geschlechter gibt, rechtfertigen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Nane P.
Sehr geehrte Frau P.,
Ihre Frage betrifft nicht mein Mandat als Landtagsabgeordneter, sondern richtet sich an mich in meiner Funktion als Sächsischer Staatsminister für Kultus. Für entsprechende Fragen bitte ich Sie, die Kontaktmöglichkeiten des Kultusministeriums zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Piwarz