Frage an Christian Piwarz von Ines S.
Wird ihre Partei sich nun endlich der Problematik Dyskalkulie widmen ? 2009 hatten die Grünen einen Gesetzesvorschlag gemacht das die Dyskalkulie
Genauso wie LRS anerkannt und gefördert wird. Der Zustand wie es jetzt ist hat nichts mit Chancengleichheit zu tun !!!
Sehr geehrte Frau Schwittaua,
mit Beschluss vom 15.11.2007 hat die Kultusministerkonferenz das Rechnen in die bisherigen "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003) aufgenommen. Ein Schwerpunkt wurde dabei auf die individuelle Förderung von Schülern mit besonderen Rechenschwierigkeiten im Unterricht und auf Beratung durch die Schule gesetzt. Mit den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und den ergänzenden Angeboten erfüllt der Freistaat Sachsen diese Grundsätze in vollem Umfang.
Die individuelle Förderung von Kinder mit Rechenschwierigkeiten ist mit der Förderung von Kindern mit Lese- und Rechtschreibschwächen gleichgestellt. In diesem Jahr hat das Kultusministerium eine neue Handreichung mit umfassenden Empfehlungen und Übungsvorschlägen veröffentlicht, welchee Eltern, Lehrern und Schülern zur Verfügung steht. Diese Broschüre ergänzt die vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus herausgegebene Handreichung „Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens - Empfehlungen zur Förderung von Schülern“ in der Fassung von 2010. Für den praktischen Teil enthält die nun vorliegende Broschüre eine inhaltliche Erweiterung mit Angeboten zur individuellen Förderung von Schülern mit besonderen Rechenschwierigkeiten in den Klassenstufen 5 und 6. Die Empfehlungen sollen Lehrern helfen, gezielt, individuell und situationsgerecht auf individuelle Rechenprobleme ihrer Schüler einzugehen. Es werden speziell Hinweise für Klassenstufe 5 und 6 gegeben, die ggf. auch in Klassenstufe 7 ihre Berechtigung haben.
Die konkrete Förderung erfolgt insbesondere durch differenzierte, individuell zugeschnittene Lern- und Unterstützungsangebote. Die Lehrkräfte müssen den erforderlichen Förderbedarf frühzeitig erkennen, ihn zutreffend einschätzen und geeignete Maßnahmen durchführen. Mit diesen Angeboten wird das Ziel verfolgt, den Beeinträchtigungen betroffener Schüler so weit wie möglich zu begegnen, um ihnen eine ihrem individuellen Leistungsvermögen angemessene Schullaufbahn zu ermöglichen. Die Förderung von Schülern mit Lernschwierigkeiten ist an vielen Schulen außerdem im Schulprogramm verankert und ist damit Aufgabe aller Lehrer dieser Schule.
Über die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO bestehen für Schulen zusätzliche Möglichkeiten zur Implementierung entwicklungsfördernder Maßnahmen für Schüler mit Lernschwierigkeiten, somit auch zur Förderung von Schülern mit besonderen Rechenschwierigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Piwarz