Frage an Christian Horn von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gegenwärtig (seit dem 20.08.) werden die Landesparlamente in der BRD von Ihren Regierungen über den beabsichtigten Abschluss eines Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages (23. RÄndStV) informiert.
In dem bisher veröffentlichten Entwurf des Änderungsstaatsvertrages (Stand: 5. Juni2019 - https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2098.pdf) soll es – neben der Einführung der „Zweitwohnungsregelung“ (§ 4 a) und der Schaffung einer Rechtsgrundlage zum automatisierten Erlass von Bescheiden (§ 10 a) - durch die Änderung des § 11 im RBStV die Transformation des „einmaligen“ zum regelmäßigen Meldedatenabgleich erfolgen, womit das zentrale „Schattenmelderegister“ (Jahresbericht 2015 S 176 ff. unter http://www.datenschutz-berlin.de) etabliert und die informelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1) der wohnenden Bevölkerung in Deutschland abgeschafft wird.
Inwiefern setzen Sie und / oder Ihre Partei sich für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der beim sogenannten Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln registrierten Einwohner in der BRD ein?
Folgendes finden Sie dazu in unserem Wahlprogramm:
https://piraten-thueringen.de/wahlen/wahlprogramm-unsere-leitlinien/
Auflösung zentraler Datensammlungen
Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Auflösung zentraler Datensammlungen des Landes mit personenbezogenen Daten ein. Zentrale Datensammlungen erleichtern die missbräuchliche Verwendung der Daten.
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Von der Rundfunk- zur digitalen Medienanstalt
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Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe der Produktion von Medieninhalten. Alle von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte sind unter freien Lizenzen und in freien und leicht konvertierbaren digitalen Formaten zu veröffentlichen. Die Landesrunkfunkanstalten betreiben das bewährte Rundfunkangebot, dürfen dieses aber ausschließlich aus freien Inhalten zusammenstellen. Die Landesrundfunkanstalten sind dabei nicht an die von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte gebunden. Transparente und unbürokratische Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten Die bisherige Organisation und Finanzierung des ÖR ist geprägt von Intransparenz, Bürokratie und Selbstbedienungsmentalität. Bezeichend sind die Methoden der GEZ, die sich seit Jahrzehnten eher wie eine Drückerkolonne, denn wie eine öffentlich-rechtliche Organisation verhält. Der selbständige Einzug der Gebühren durch die öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten erzeugt dabei nicht nur Bürokratie, sondern auch unnötige Datenhalden. Beim alten Geräteabgabenmodell müssen die Geräte erfasst werden, bei der Haushaltsabgabe die entsprechenden Haushalte. Befreiungen zwecks Sozialverträglichkeit erfordern ebenfalls weitere Datensammlung. Wenn sich Deutschland ein System öffentlicher Rundfunk- und Medienanstalten leisten will, so ist dies grundsätzlich durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Aus diesem Grund schlägt die Piratenpartei Thüringen ein Rundfunksteuermodell vor. Bei diesem soll – analog zur Kirchensteuer – ein Prozentsatz der Einkommenssteuer bis zu einem Deckelbetrag direkt durch die Finanzämter mit der Einkommenssteuer eingezogen werden. Diese Mittel werden dann direkt an die Landesmedien- und -rundfunkanstalten weitergeleitet. Der Einzug über die Rundfunksteuer ist ohne große Bürokratie sozial gerecht und die direkte Weitergabe der Mittel sorgt für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunkanstalten.