Frage von Angelika S. • 30.05.2020
Antwort ausstehend von Christian Flisek SPD
(...) sind Personen, die aus beruflichen Gründen nach Deutschland einreisen von der Verpflichtung zu einer 14-tägigen Quarantäne nach § 1 Abs. 1 S. 1 EQV ausgenommen. (...)
(...) In der Tat ist es ein unbefriedigender Zustand, dass es in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. (...)