Frage an Christian Baldauf von Urs Anton L. bezüglich Menschenrechte
Direkte Demokratie Menschenrecht auf Abstimmungen
Sind Sie für die Einführung der Direkten Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz?
Dies umfasst
- Das obligatorische Referendum für alle Verfassungsänderungen
- Das fakultative Referendum bei allen Gesetzesänderungen
- Das Initiativrecht für Verfassungsänderungen
Wären Sie bereit sich in Direkter Demokratie ausbilden zu lassen von ausgewiesenen Experten mit den grössten praktischen Erfahrungen auf der Welt?
Sehr geehrter, lieber Herr Löpfe,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Einführung einer direkten Demokratie, für deren späte Beantwortung ich um Verzeihung bitte.
Die Parlamentarische Versammlung hat sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nach reiflicher Überlegung für unsere heutige parlamentarische Demokratie entschieden. Die Verfassungsväter hatten dabei vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Weimarer Republik gute Gründe,
direktdemokratischen Elementen vergleichsweise hohe Hürden aufzuerlegen. Auch heute noch
sind die meisten politischen Sachverhalte zu komplex, als dass sie auf einfache Ja-Nein-Fragen
reduziert werden könnten. Zudem bergen Volksabstimmungen die Gefahr, von teils polarisierten
Stimmungslagen getragen zu werden. Dies kann zu nicht sachgerechten Entscheidungen führen
– das Brexit-Referendum führte uns dies eindrucksvoll vor Augen.
Selbstverständlich ist es dennoch ausgesprochen wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger im
Land über die Wahlen hinaus in den politischen Prozess miteingebunden werden. Der direkte
Kontakt zum jeweiligen Landtags- oder Bundestagsabgeordneten ist dafür ein möglicher und
niedrigschwelliger Weg. Sie stellen als Volksvertreter sicher, dass wichtige Anliegen vor Ort geklärt oder aus der Bevölkerung ins Parlament getragen werden.
Herzliche Grüße,
Ihr
Christian Baldauf