Frage an Christian Baldauf von Achim M. bezüglich Soziale Sicherung
Setzen Sie sich im Landtag für die Einführung der pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in der GKV ein („Hamburger Modell“), die auch in Bremen, Thüringen, Berlin und Thüringen realisiert ist?
Beamte können sich bisher nur gesetzlich versichern, wenn sie bereit sind, auf die Beihilfe grundsätzlich zu verzichten und neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch noch den Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen, was zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann (ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung!).
In der Beihilfeverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz wäre vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse (GKV) von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann.
So wird eine reale Wahlmöglichkeit geschaffen.
Achim Müller, GEW Kreisverband Kaiserslautern
Berufsschullehrer BBS Landstuhl und freiwillig gesetzlich versichert
Sehr geehrter, lieber Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hamburger Modell.
Die Thematik wird auch bei uns diskutiert, wir erwarten hierzu noch eine Zusammenstellung der Landesregierung zu den Erkenntnissen und Erfahrungen in den Ländern, die dieses anwenden. Dann haben wir eine fundierte Grundlage zu den für oder gegen eine Änderung der Rechtslage sprechenden fachlichen Aspekte. Insofern bitte ich noch um etwas Geduld und Verständnis dafür, dass wir die benötigten Informationen noch abwarten wollen.
Herzliche Grüße,
Ihr
Christian Baldauf, MdL