Frage an Christian Baldauf von Michael L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Baldauf,
als Fraktionsvorsitzender der CDU sind Sie der schärfste Kritiker der Regierung Dreyer und ein natürlicher Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten bei neuen Wahlen. Während Sie politisch die Arbeit der Regierung und deren Minister lautstark kritisieren, verteidigen Sie absolut und ausnahmslos die Arbeit der Regierung als Anwalt mit Ihrer Kanzlei.
Wie ist es für Sie moralisch vertretbar, an dem, was sie öffentlich kritisieren, fiskalisch zu partizipieren?
Wollen Sie überhaupt eine Änderung der Zustände, da dies mit finanziellen Verlusten für ihre Kanzlei verbunden wäre?
Wieviel Geld verdienen Sie jährlich daran, die schlechte Ministerleistung des Landes Rheinland-Pfalz zu verteidigen?
Und würden Sie als Politiker die Auffassung ihrer Kanzlei, dass die Würde des Menschen antastbar ist, teilen?
Az. 3 O 323/18 LG Frankenthal
Mit freundlichen Grüßen
M. L.
Sehr geehrter Herr Langhans,
Danke für Ihre Anfrage.
Dazu möchte ich zunächst anmerken, dass Sie bedauerlicherweise von unzutreffenden Grundannahmen ausgehen.
Es besteht schon ein Unterschied zwischen der Kritik eines Oppositionsführers an politischen Weichenstellungen der Landesregierung und der rechtlichen Bewertung des Handelns der Landesverwaltung durch Anwälte.
Es ist auch grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Anwalt, gleich welche Partei er wählen oder welcher Partei er ggf. sogar angehören mag, in politischem Engagement beispielsweise Kritik an der mangelhaften Personalausstattung der Polizei - für die die Landesregierung verantwortlich ist - übt, zugleich aber auch Landesbehörden in Rechtsstreitigkeiten vertritt.
Dies vorausgeschickt teile ich Ihnen gerne mit, dass ich als Partner der Kanzlei Walter/Baldauf/Theobald bei Verfahren, in denen das Land als Kläger oder Beklagter beteiligt ist, nicht an den Einnahmen der Kanzlei partizipiere.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Baldauf