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Christian Baldauf
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Frage von Bernd R. •

Frage an Christian Baldauf von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Baldauf,

kürzlich hat sich endlich auch der bekannte BGH- Richter (und Kommentator des Strafgesetzbuches) Prof. Dr. iur. Thomas FISCHER öffentlich für die Einführung des Wortprotokolls - und sogar der Videoaufzeichnung - in der Tatsacheninstanz
ausgesprochen (1).

Hierzu wüßte ich gern: Wie stehen Sie als Jurist -und als CDU- Spitzenfunktionärin - dazu?

Gibt es nachlesbare Vorschläge Ihrer Partei zur - meines Erachtens überfälligen- Änderung der Strafprozeßordnung, vielleicht auch der ZPO, in eine solche Richtung?

Falls nicht: Was spricht gegen solche Initiativen?

Gehe ich fehl in der Annahme, namhafte Rechtsanwender würden nach Aktivitäten der Legislative -im Interesse der Bürger wie des Ansehens der Justiz- regelrecht rufen?

Wem genau nützt denn noch der Verzicht auf die ausgezeichneten Möglichkeiten der Videodokumentationen (auch bei Psych. Begutachtungen im informierten Einverständnis der Probanden, vgl. Anfrage seitens des Vereins Anti-Korruption.Reformation 2014 e.V. vom 3.1.2015, Link 2) in Gerichtsverfahren?

Ich bitte Sie höflichst um wahrheitsgemäße und vollständige - sachkundige - Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder

2. Vorsitzender des Vereins Anti- Korruption.Reformation 2014 e.V.

1) Auf Nachfrage des Berliner Strafverteidigers SEYDEL bei Zeit online, h 1:15: 35 hier:
http://www.zeit.de/video/2015-10/4568815641001/bundesrichter-ich-bin-kein-wutbuerger

2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_katarina_barley-778-78009--f448111.html#q448111

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rieder,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.01.2016, die mir abgeordnetenwatch.de weitergeleitet hat.

Die persönliche und direkte Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern hat für mich einen besonders hohen Stellenwert. Vermittler wie abgeordnetenwatch.de ermöglichen mir den direkten Kontakt zu Ihnen leider nicht.

Deshalb bitte ich Sie, mir Ihre Frage direkt zuzusenden. Sie erreichen mich über das Kontaktformular auf www.christian-baldauf.de, über die dort angegebene E-Mail-Adresse, über mein Facebook-Profil, per Brief sowie über Telefon und Fax. Oder wir begegnen uns persönlich bei einer Veranstaltung.

Ich freue mich über Ihre direkte Kontaktaufnahme und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Christian Baldauf

Anmerkung der Redaktion
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