Frage an Christel Ulmer von Ulrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wären Sie bereit die Landesverfassung so zu ändern, dass Volksabstimmungen (nicht Bürgerbegehren) zu Themen, die die Bürger bewegen in Baden-Württemberg möglich werden.
Und finden Sie es legitim, dass der Souverän (das Volk) parlamentarische Entscheidungen über eine Volksabstimmung aufheben kann.
Beispiel:
Volksabstimmung zu Stuttgart 21.
Sehr geehrter Herr Hausknecht,
Ja. Ich finde es absolut legitim dass die Bürger in Baden Württemberg mittels einer Volksabstimmung sich zu ihren Themen positionieren. Ich will Politik nicht für die Menschen in diesem Land, sondern mit den Menschen in diesem Land machen.
Die derzeitigen Hürden im Gesetz machen dies kaum bis gar nicht möglich und verwehren somit den Bürgerrinnen und Bürgern dieses Recht. Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist dann für mich auch bindend und müsste vom Parlament anerkannt werden.
Allerdings setze ich voraus , dass im Vorfeld die Menschen umfassend und sachlich über alle relevanten Fakten informiert werden, damit sie auch in der Lage sind eine Entscheidung zu treffen.
Des Weiteren muss es dazu auf allen Ebenen klare Vorgaben geben, ansonsten stellt sich die parlamentarische Demokratie selbst in Frage. Denn ich denke wir sind uns alle darin einig, dass dies trotz mancher Fehler die beste Demokratieform ist.