Frage an Christa Stewens von Florian A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Stewens,
vielen Dank für Ihre Antwort, aber was mich sehr verwundert, ist die Frage der sogenannten "Begleitkriminalität", Menschenhandel, ganz klarer Fall, gehört bestraft, in diesem Zusammenhang verwundert mich, so ist meine Meinung die Gleichsetzung Ihrer Partei "Prositution=Menschenhandel" und "Prostitutionsgesetz=Zuhälterschutzgesetz", sicherhlich diese Fälle gibt es, das möchte ich nicht bestreiten, aber es gibt durchaus Fälle, in denen Prostitution ausgibt, ohne das "Zuhälter" (diese arbeiten dann ausschließlich im rechtlich zulässigen Bereich, in dem sie zum Beispiel eine feste Tages-, Wochen- oder Monatsmiete verlangen, ohne auf die Einkünfte der Prostituierten zu achten) oder Menschenhändler auskommen! Was ich von bayerischen Behörden erlebe, ist wir dulden es zwar, aber wenn uns was nicht paßt, werden wir eingreifen, also eine absolute Rechtsunsicherheit.
Ich habe auch meine Erfahrungen und muß feststellen, daß die Bayerischen Strafverfolgungsbehörden, obwohl ausreichend Anhaltsverdacht(e) bestehen, angeblich aus ermittlungstaktischen Gründen nichts unternehmen (wegen der Statistik?), aber jeder Fall der die ach so bösen Auswirkungen der Prostitution zeigt in den Medienausgeweidet wird?
Sie erwähnten die JADWIGA und SOLWODI, Organiationen, die viel für Opfer von Menschenhandel tun, aber meiner Meinung nach sehr der katholischen Kirche stehen! Das Cafe Mimikry der evangelischen Diakonie, erwähnen Sie nicht, obwohl m.A. dort deutlich mehr Kompentenz vorhanden ist, das der Kassandra in Nürnberg die Mittel für die Aussteigerberatung und -hile gekürzt wurden, erwähnen sie auch nicht, und Ihre Partei sucht zum Bundesverand Sexueller Dienstleister (www.busd.de) keinen Kontakt, ich sehe nur Verbände, die die Schattenseiten dieses Themas ansprechen.
Meine Frage an Sie konkret, wollen sie bzw. Ihre Partei ggf. gegen diese "Branche" ankämpfen oder mal endlich konkrete Wege suchen, mit dieser "Branche" eine Weg zu finden dem Gesetz nachzukommen?
MfG FA